#210837 "des Weiteren muss man halt auch grundsätzlich mal akzeptieren, dass die Geschädigten zurecht Schadenersatz verlangen und die Gesellschaft wäre weiterhin gut beraten alles dafür zu tun um die tatsächlich geschädigten Gesellschafter wieder auf die eigene Seite zu ziehen."
Das sehe ich nicht so.
1) Geschädigt wurden doch 100% der Aktionäre, abzüglich die Anteile der Betrüger. 2) Klagen werden doch nur von einem kleinen Prozentsatz der Aktionäre (Alt) gefordert. Klagen der Betrüger kann ich nicht für voll nehmen. 3) Verklagt gehören doch die Betrüger auf Schadenersatz und nicht die verbliebenen Aktionäre auf dem damaligen Zeitraum bezogen. Denn die Zahlen ja die Zeche für die Kläger ! 4) Wer sich an einer Firma beteiligt wird Eigentümer derselben und trägt auch das Risiko mit seinem investiertem Kapital. Wie kann ich mich selber verklagen ??? 5 ) Die Frage die sich mir dann noch stellt ist die.: Sind die Kläger heute noch im Besitz der Aktien ?
Es wird ja auch darauf geklagt, das Steinhoff zu spät seine Meldungen bekannt gegeben hat. Und wer hatte die Verantwortung ??? Na, alles klar ?
Ok, aber was hätte das geändert. Du weißt dann, das du Scheiße im Depot hast. Aber um die los zu werden, benötigst du einen oder mehrere Käufer. Wer kauft dann in dem Moment noch ??? Außer Klaas.
Aktien haben IMMER einen Besitzer.
Unsere Steinhoff Führung hat doch gesagt, das sie den Wert der Aktien wieder herstellen wollen. Das das nicht in ein paar Jahren getätigt sein wird, sollte jedem einleuchten. Davon profitieren doch dann alle Aktionäre.
Meine Meinung Klagen abweisen und entsprechend begründen.
Ich habe das jetzt nur mal auf die schnelle geschrieben. Also nicht ausführlich und differenziert.
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