CDU BADEN-WÜRTTEMBERG
Ermittlungen wegen verdeckter Parteienfinanzierung
In der baden-württembergischen CDU wird angeblich seit Jahren verdeckte Parteienfinanzierung praktiziert. Im Visier der Staatsanwaltschaft sind Sondernummern eines Mitgliedermagazins. Einem Zeitungsbericht zufolge wurden die Kosten für die Hefte nicht korrekt abgerechnet.
Stuttgart - Laut "Stuttgarter Zeitung" geht es um Sondernummern des Mitgliedermagazins "CDU intern", die nicht mit den jeweiligen Kreisverbänden der Partei abgerechnet worden sind. Damit seien sie im Sinne des Parteiengesetzes als Sachspenden anzusehen, die gleichrangig mit Geldspenden zu sehen seien. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Untreue. Ein Parteisprecher sagte in Stuttgart, die Vorgänge würden geprüft. Erste Ergebnisse würden Anfang kommender Woche erwartet. Dem Zeitungsbericht zufolge werden solche Extraausgaben des Mitgliedermagazins von dem CDU-nahen SDV-Verlag zu besonderen Anlässen wie zuletzt bei der Bundestags- und der Landtagswahl hergestellt. Die Vorgänge ließen sich bis 1994 zurückverfolgen. Der Wert der nicht abgerechneten Magazine beläuft sich nach Angaben des Blattes auf mehrere hunderttausend Euro. Der Generalsekretär der Landes-CDU, Volker Kauder, sagte dem Blatt, er kenne die Vorgänge nicht.
Wie die Zeitung weiter schreibt, liegen zu dem Komplex je zwei Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart und beim Finanzamt Stuttgart vor. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte, es gebe bereits seit längerer Zeit verschiedene Anzeigen. Es werde wegen des Verdachts der Untreue ermittelt. Der Verlag erbringe Leistungen für die CDU-Mittelstandsvereinigung wie auch für den CDU-Landesverband. Der Vorwurf bestehe darin, dass bei der Abrechnung der Leistungen gegen Vorschriften verstoßen worden sei.
Der SDV-Verlag war zunächst nicht zu einer Stellungnahme zu erreichen. Laut Zeitungsbericht liegt der Wert einer Extraausgabe des Mitgliedermagazins nach Schätzungen von Insidern in der Regel bei 10.000 Euro und mehr. Entsprechende Beträge hätten damit im Rechenschaftsbericht der Bundes-CDU als Spenden eingetragen werden müssen, denn Sachspenden oder geldwerte Vorteile seien nach dem Parteiengesetz wie Geldspenden zu bewerten. Dort seien sie aber nicht aufgetaucht.
Dem Bericht zufolge ist die Abrechnung für ein normales "CDU-intern"-Magazin recht simpel. Dafür habe sich im Sommer auch die für die Parteienfinanzierung zuständige Bundestagsverwaltung interessiert. In den Abrechnungen sei der Aufwand immer exakt gleich dem Ertrag, was im Wirtschaftsleben höchst untypisch sei. Der SDV-Verlag berechne der CDU die Aufwendungen für Herstellung, Druck und Vertrieb immer pauschal. Dem stelle er den Wert der überlassenen Werberechte in Form einer Gutschrift entgegen. Beides sei immer identisch. Nur die Umsatzsteuer werde unterschiedlich bemessen - und zwar zu Gunsten des Verlags. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft wollte keine Angaben machen, ob auch wegen des Verdachts eines Steuervergehens ermittelt wird.
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