Da freuen sich die Banken über den BGH

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neuester Beitrag: 25.07.17 13:05
eröffnet am: 25.07.17 11:00 von: 007_Bond Anzahl Beiträge: 5
neuester Beitrag: 25.07.17 13:05 von: 007_Bond Leser gesamt: 826
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25.07.17 11:00
1

6794 Postings, 2778 Tage 007_BondDa freuen sich die Banken über den BGH

Banken dürfen ihren Kunden nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs Gebühren für das Verschicken einer TAN per SMS berechnen.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/...ms-tan-a-1159572.html


 

25.07.17 11:15

139350 Postings, 8948 Tage seltsamna, das finde ich doch mal geil

Ich bezahle für jede Kontobewegung eine Gebühr, und damit ich die Bewegung durchführen KANN, bezahle ich nochmals Geld.
Ich seh schon, ich bin der einzig Verblödete auf der Welt.  

25.07.17 11:18
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7792 Postings, 4874 Tage D2ChrisGibt doch auch andere Möglichkeiten

Onlinebanking zu nutzen. Muss doch nicht unbedingt die TAN per SMS sein.
 

25.07.17 12:47

6794 Postings, 2778 Tage 007_BondZumal das Verfahren TAN per SMS

überhaupt nicht sicher ist!!



 

25.07.17 13:05

6794 Postings, 2778 Tage 007_BondAuch gut erklärt:

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