1. "Gefledderte Immobilien natürlich ausgenommen."
Eben, eben.
Siehe # 513: Später haben die neuen Besitzer (Hedgefonds) auch noch die zur jeweiligen Kette gehörenden Immobilien verkauft und die Geschäfts-Locations an die Firmen vermietet. (Ein Beispiel für eine aktuelle Ch.-11-Pleite mit vorangegangener Immobilien-Fledderung findet sich im Wolfstreet-link.)
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2. "Das Ganze macht aber nur Sinn, wenn nach Aufkauf, Privatisierung der HF das Unternehmen wieder weiter verkauft."
Stimmt im Prinzip, aber wirklich schlimm sind nur Vollpleiten nach Chapter 7, bei denen verliert auch der Hedgefonds Alles - bis auch das, was eine etwaige Versteigerung des Restinventars noch einbringt.
Chapter-11-Pleiten hingegen sind in der Regel vorteilhaft, weil die Firma danach weiter machen darf, ohne alte Schulden bedienen zu müssen.
Chapter-11-Pleiten sind nicht nur bei Aktiengesellschaften möglich, sondern auch bei privaten Firmen. Hatte der Hedgefonds in meinem Beispiel zur nachträglichen (Re-)Finanzierung des LBO nachrangige Bonds rausgegeben, dann sehen die Bondkäufer bei Chapter 11 ebenfalls alt aus, und der Hedgefonds kann frisch entschuldet weiter machen.
Das Chapter-11-Recht kommt mir jedenfalls dubios und in jedem Fall sehr Aktionärs-feindlich vor. Wenn ein CEO schlecht wirtschaftet, tragen das Hauptrisiko stets die Altaktionäre und die nachrangigen Bondhalter. Das ist für die CEOs ja fast schon ein Ansporn zum "Fehlwirtschaften". Wo und wie sonst bekommt man so bequem seine Verbindlichkeiten "erlassen"? Nur die Griechen haben das 2015 ähnlich intelligent bzw. kriminell hingedreht.
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