""Unsere Tochter wurde von muslimischen Schülern angepöbelt, weil sie nicht an Allah glaubt." Einer der Schüler habe der damaligen Zweitklässlerin gesagt, sie solle deswegen geschlagen und anschließend umgebracht werden. Zu diesem Zeitpunkt wussten die muslimischen Schüler nicht, dass ein Elternteil des Mädchens jüdisch ist."
Es sollte dem Gesetz nach auch keinen Unterschied machen, ob das bedrohte Mädchen moslemisch oder jüdisch ist.
Denn hierzulande gilt die Religionsfreiheit für jedermann, natürlich und gerade auch für Moslems, d.h. ein Kind, deren Eltern Moslems oder der Geburtsurkunde nach Moslems sind, hat das Recht in Deutschland, genausowenig an Allah zu glauben und dafür nicht bedroht oder sonstwie gemobbt zu werden, wie ein jüdisches Kind.
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