Hi desaster bin auch nicht deiner Meinung wie auch msss im Wo Board! ich sage dir wie ich es denke! vertrag (abs.erkl.)drillisch-quam muss es geben sonst keine verhandlung was drin steht wissen nur drillisch u.quam. für mich ist diese verhandlung sehr wichtig weil: sollte im vertrag (oder absichtserklärung)ein übernahmegebot von quam stehen , so muss wohl vom gericht geklärt werden ob vertrag (oder abs.erkl.)verbindlich ist oder nichtig. ich gehe davon aus , dass drillisch ein kaufangebot anderer seits schon hat jedoch wegen des vertrages(abs.erkl.)bis zur gerichtlichen klärung die hände gebunden sind , da wenn vertrag (abs.erkl.)verbindlich bei übernahme einer anderen firma könnte quam schadensersatzforderungen stellen! denk mal drüber nach gruß t. P.S kleinschriebung ist gewollt :)
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