eindeutig erklärt! Dem Hausverwalter sind GRUNDSÄTZLICH die Hände bei der Auswahl der Dienstleister gebunden, leider nicht unbedingt während einer Legislaturperiode (i.d.R. 1 Jahr), zumindest spätestens bis nach jeder Eigentümerversammlung, wo die Verwaltung entlastet werden soll/will/muss! Es obliegt dem Verwaltungsbeirat und letztendlich der Eigentümergemeinschaft, dem Verwalter auf die Finger zu klopfen (bis zum Verwalterwechsel!), wenn er spekulativ "seine ihm genehmen Dienstleister" für Verwaltungsaufgaben wie Reparaturen, Pflege, Baumassnahmen etc . heranzieht. Passiert i.d.R. NIE, weil grössere Massnahmen stets in der Eigentümerversammlung und im voraus von den Eigentümern einstimmig oder mehrheitlich (je nach der Massnahme - gesetzlich teilweise vorgegeben!) beschlossen werden MÜSSEN! ODER/UND, während einer Legislaturperiode wird bei "grösseren" anfallenden Aufgaben kurzfristig der Verwaltungsbeirat in die Entscheidungen der Hausverwaltung einbezogen (natürlich nicht, wenn eine kaputte Glühlampe im Haus gewechselt werden muss...). Wenn eine Eigentümergemeinschaft solche Grundsätze nicht umsetzt und ihre Rechte nicht kennt, sind die Eigentümer nicht nur unwissend sondern auch noch dumm...
Die ganze Geschichte relativiert sich dann, wenn der Eigentümer und gleichzeitig Verwalter eine "alleinige Gesellschaft" (z.B. Vonovia u.a.) ist. Dort sind die Spielregeln leider etwas "anders" und natürlich stark zu hinterfragen und zu kritisieren (oft auch fiesse Methoden!). "Sauereien" von Miethaien muss man aber nicht einfach hinnehmen. Es gibt trotzdem vielseitige Möglichkeiten, den Ganoven in der Eigentümer- und Verwalterbranche ihre Grenzen, die begrenzt auch vorhanden sind, aufzuzeigen und nicht klein beizugeben. Recht haben die Kritiker insofern, dass bei offensichtlichen "Machenschaften" der Staat/die Politik gegenüber den Gesellschaften gegenüber viel zu nachsichtig ist. Gesetze oft zu lasch oder zu Lasten von Mietern (aber auch mal umgekehrt!!) ausgestaltet sind. Es gibt aber auch Mieter, die mit unlauteren Schlupflöchern oder fiessen Methoden rumtricksen und es dem Vermieter (egal ob Gesellschaft oder "normalen" Eigentümer, der vermietet) schwer machen.
Ich will hier keine miess handelnden Eigentümer oder Verwalter "schönreden", nur den Unterschied deutlich machen, dass bitte nicht alle Eigentümer/Vermieter in einen Topf gewerfen werden dürfen. Wer selbst Eigentümer und gleichzeitig Vermieter einer Immobilie ist (ich auch!) weiss um "das Gute" und "das Böse" und wer wie etwas für sich "ausschlachtet".
Noch etwas, "politische Hetze" gibt es bei Eigentum/Vermietung nicht bzw. soll es nicht geben - nur unausgegoren gestaltete Gesetze für ALLE Beteiligten, woraus sich dann oftmals Streitigkeiten ergeben. Wie im richtigen Leben, für den einen ist das Glas halbvoll, für den anderen halb leer... Menschen, die sich vom Gesetzgeber im Eigentums-/Vermietungsrecht ungenügend berücksichtigt wissen, sollten mehr an ihre Kommunalpolitiker rangehen und diese zwingen, auf die "grosse Politik" Einfluss zu nehmen. Kommunalwahlen, Landtagswahlen, Bundeswahlen.... Wenn das Thema mehrheitlich relevant ist, auch auf "nur" kommunaler Ebene; egal ob in Stadtbezirken grosser Städte oder in kleinen Kommunen, kann jeder seinen Einfluss geltend machen. Und wenn es eine grosse Mehrheit betrifft, da kann/muss auch die Kommune im Interesse des Bürgers/Mieters etwas ändern... Natürlich nicht, wenn sie z.B. kommunales Eigentum an "manche Gesellschaften" bedingungslos veräussert... So wehrlos ist der Bürger/Mieter auch nicht, wie er sich manchmal aus Bequemlichkeit gibt. Einfach dran bleiben und "nachdrücken". Öffentlicher Druck hat schon oft etwas bewegt. Beispiele gibt es auch dafür!
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