„Kundgabe von Missachtung“ eventuell bezieht sich das auf die Begriffe "elende" und "dreckige".
Es gab mal ein Urteil, da hatte jemand einen Brief an eine Behörde mit "Ohne Hochachtung" unterzeichnet. Er hätte das auch weglassen und ohne Grußformel unterschreiben können. Doch dieses "Ohne Hochachtung" musste sich der Behördenmitarbeiter nicht gefallen lassen. Jeder hat halt das Recht darauf, geachtet zu werden.
Es könnte hier ähnlich sein. "Systemnutte" ist natürlich schon ein starker Begriff, könnte aber, da damit sicher der rein technische Sachverhalt gemeint ist, trotz überspitzter Formulierung noch zulässig sein. Durch diese beiden hinzugefügten o.a. Begriffe wird die Aussage aber auf jeden Fall ehrverletzend.
Das ist eine Vermutung/Theorie von mir, also bitte um Gottes Willen nichts damit rechtfertigen !!!!!
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