Foris: Neue Immobilienklagen gegen die HypoVereins

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1015 Postings, 8597 Tage schneeForis: Neue Immobilienklagen gegen die HypoVereins

Foris: Neue Immobilienklagen gegen die HypoVereinsbank in den USA
10.04.2002 17:54:00


   
Die FORIS AG finanziert Klageverfahren mehrerer amerikanischer Staatsbuerger gegen die HypoVereinsbank in den USA. Zahlreiche Amerikaner haben, so wie Deutsche Staatsbuerger auch, nicht werthaltige Immobilien erworben, die zu 100% von der HypoVereinsbank finanziert wurden. Waehrend die Anleger davon ausgingen, dass es sich bei dem voll finanzierten Kaufpreis um den reinen Wert der Immobilie handelte, wurden tatsaechlich hohe Provisionszahlungen mitfinanziert. Gestuetzt auf diesen Sachverhalt sind bereits in Deutschland Klageverfahren gegen die HypoVereinsbank anhaengig. Bislang beharrte die HypoVereinsbank darauf, sie habe keine Kenntnis von den Aktivitaeten der Kreditvermittler gehabt, muesse sich diese nicht zurechnen lassen, und ausserdem beruehre selbst eine etwaige Nichtigkeit der Darlehensvertraege die eigentlichen notariellen Erwerbsvertraege nicht.
Gestern entschied der BGH, dass die Kreditvertraege jedenfalls dann, wenn Sie als Haustuergeschaeft geschlossen wurden, dem Haustuerwiderrrufsgesetz unterfallen. Wurden die Anleger demnach nicht auf ihre Widerrufsmoeglichkeit hingewiesen, koennen die Darlehensvertraege mit der Rechtsfolge der Nichtigkeit ohne Fristerfordernis widerrufen werden. Allein dieser formale Aspekt gibt zahlreichen Geschaedigten berechtigte Hoffnung, ihre finanzielle Notlage zu beheben.

Mit dem Klageverfahren in den USA rechnen sich die amerikanischen Geschaedigten eigenstaendige zusaetzliche Erfolgschancen aus. Zum einen wird dem Verbraucherschutz im amerikanischen Rechtssystem ein hoeherer Stellenwert beigemessen, zum anderen ist die Beweissituation fuer den Klaeger vor amerikanischen Gerichten deutlich besser als in Deutschland. Hier wird die HypoVereinsbank selbst interne Unterlagen vorlegen muessen. In Deutschland ist dies nicht der Fall, sondern alleinige Aufgabe des Klaegers. Genau dies war fuer die Klaeger aber besonders schwierig. Erst nachdem nun auch in Deutschland belastende Zeugenaussagen und Dokumente vorliegen, steigen - unabhaengig von der neuesten BGH -Rechtsprechung- auch die weitergehenden Chancen der hiesigen Klaeger zur Rueckabwicklung nicht nur des Darlehensvertrages sondern des gesamten Immobiliengeschaeftes. Ausserdem gibt es in den USA die Moeglichkeit des Gerichtes, bei einer etwaigen Verurteilung aus Deliktsrecht, die Beklagte mit sogenannten "punitive damages" zu belegen.

Die FORIS AG hat von Anfang an Verfahren in Deutschland finanziert, weil sie die Erfolgsaussichten auch der deutschen Klaeger positiv beurteilt, sich aber darauf eingestellt, dass diese Verfahren alle Instanzen durchlaufen werden. An dem gestrigen Verfahren hat sich gezeigt, dass es sogar einer Entscheidung des Europaeischen Gerichtshofes bedurfte, um eine Kehrtwende in einem Bereich der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes herbei zu fuehren. Weitere Musterprozesse werden offensichtlich erforderlich sein, um die Klaeger endgueltig von ihrem Immobiliendesaster zu befreien.
 
-red
 

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