Foris gewinnt Rechtsstreit gegen die Dt. Börse

Seite 1 von 1
neuester Beitrag: 18.08.01 12:42
eröffnet am: 17.08.01 08:42 von: Jensolino Anzahl Beiträge: 6
neuester Beitrag: 18.08.01 12:42 von: Jensolino Leser gesamt: 6140
davon Heute: 2
bewertet mit 1 Stern

17.08.01 08:42
1

507 Postings, 9040 Tage JensolinoForis gewinnt Rechtsstreit gegen die Dt. Börse

Das am Neuen Markt notierte Unternehmen Foris hat vor Gericht erwirkt, dass die Deutsche Börse das neue Regelwerk bezüglich der Penny Stocks nicht innerhalb der ersten sechs Monate nach Inkrafttreten auf die Foris AG anwenden darf.
"Das Gericht hat sich unserer Auffassung angeschlossen, dass die Deutsche Börse AG das Regelwerk Neuer Markt jedenfalls nicht über Nacht einseitig ändern darf", erklärte der FORIS-Anwalt Dr. Benedikt Bräutigam. "Der Neue Markt ist - auch nach Auffassung der Deutschen Börse AG - privatrechtlich organisiert. Beim Regelwerk handelt es sich somit um Allgemeine Geschäftsbedingungen, die nur unter besonderen, engen Voraussetzungen nachträglich einseitig geändert werden können. Ob diese Voraussetzungen hier vorliegen, erscheint uns zweifelhaft".

"Die Deutsche Börse AG muss der FORIS AG Gelegenheit geben, sich - auch durch Beschlüsse ihrer ordentlichen Hauptversammlung - auf die neuen Regelungen einzustellen," hieß es weiter.

Foris forder zudem andere Unternehmen des Neuen Marktes auf, sich gegen das Regelwerk "zur Wehr zu setzen".
 

17.08.01 21:06

507 Postings, 9040 Tage Jensolino"Euro am Sonntag": Foris erwägt weitere Klage...

...gegen Börse

Frankfurt (vwd) - Die Foris AG, Berlin, erwägt nach einem Bericht des "Euro am Sonntag" nach ihrem Gerichtserfolg gegen die Deutsche Börse AG, Frankfurt, eine weitere Klage gegen die Regeln des Neuen Marktes. Wie das Blatt am Freitagabend vorab aus seiner am 19. August erscheinenden Ausgabe berichtet, will der Prozessfinanzierer nicht akzeptieren, für mögliche Aktiengeschäfte seiner Aufsichtsräte bestraft zu werden. "Der Vorstand hat kein Weisungsrecht gegenüber seinen Aufsichtsratsmitgliedern. Ich kann sie nicht verpflichten, mir über private Finanz-Dispositionen Auskunft zu erteilen", sagte Foris-Vorstand Christian Rollmann der Zeitung.



Sollte Foris wegen Aktiengeschäften eines Aufsichtsrates mit einem Bußgeld belegt werden, werde man mit einer einstweiligen Verfügung gegen die Deutsche Börse vorgehen.


vwd/12/17.8.2001/hab

17. August 2001, 19:37
 

17.08.01 22:12

131 Postings, 8810 Tage tinkyforis sind wohl

grade warm geworden  

17.08.01 23:44

25551 Postings, 8379 Tage DepothalbiererDelisting

Es wäre ja auch Schwachsinn wenn das Casino die Spielemacher rauswirft!!!  

18.08.01 11:49

507 Postings, 9040 Tage JensolinoPennystock-Urteil: Wie gewonnen so verloren

Der Richterspruch macht nicht glücklich, weil er ein grundsätzliches Problem offen lässt
 
Das Urteil im Pennystock-Prozess ist gesprochen. Aber Zufriedenheit wird sich vermutlich auf beiden Seiten nicht recht einstellen wollen. Denn mehr als ein Mittelweg ist der Richterspruch nicht: Die Deutsche Börse darf die neuen Pennystock-Regeln nicht wie geplant ab Oktober, sondern erst im April auf den Prozessfinanzierer Foris anwenden.

Aus Experten-Kreisen verlautbart, der Berliner Prozessfinanzierer Foris habe verloren, weil sich der Richterspruch ausschließlich auf sie bezieht. Dr. Christian Rollmann, Vorstand der Foris AG: „Wir wollten von Anfang an nur eine Regelung für uns erwirken, nicht für andere. Deshalb sind wir mit dem Ergebnis zufrieden, wir haben unser Ziel erreicht.“ Medienberichten zufolge wollte das Berliner Unternehmen jedoch auch erreichen, dass die von der Börse geänderten Regeln für alle am Neuen Markt notierten Unternehmen gelten. Und zwar erst zwölf Monate später, im Oktober 2002.

Die Deutsche Börse kann sich nun als Gewinner fühlen, weil ihr die Kammer unter dem Vorsitz von Richter Thomas Kehren das Recht zugestanden hat, Regeländerungen einseitig vorzunehmen. Verloren hat sie aber, weil sich andere Neuer-Markt-Unternehmen ermutigt fühlen könnten, ihrerseits auf mehr Zeit für Abwehrmaßnahmen gegen das Delisting zu klagen. Experten rechnen damit, dass die Deutsche Börse nun von sich aus den Start der neuen Regeln nach hinten verschiebt, um eine Prozessflut zu verhindern. Die Deutsche Börse dementiert das.

Das eigentliche Problem liegt jedoch viel tiefer und konnte vom Landgericht Frankfurt gar nicht gelöst werden. „Geburtskomplikationen des Neuen Marktes, nach denen in guten Zeiten kein Hahn gekräht hat, badet man jetzt in diesem worst-case-Szenario aus“, erklärt Reinhard Welter, Professor am Institut für Deutsches und Internationales Bank- und Kapitalmarktrecht der Juristischen Fakultät der Universität Leipzig. Bei der Einführung des Wachstumssegmentes habe man ein kompliziertes und hybrides Gebilde geschaffen, um eine zeitraubende Änderung des Börsengesetzes zu vermeiden. Entstanden ist eine rechtliche Mischform aus öffentlichem Recht und Zivilrecht. Welter: „Einerseits hat man den Neuen Markt mit dem Nimbus ausgestattet, Unternehmen im Rahmen öffentlich-rechtlicher Börsentätigkeit zum Geregelten Markt zuzulassen; andererseits werden die Papiere aber in einem Marktsegment außerhalb des öffentlich-rechtlichen Bereichs gehandelt.“

Als „unglücklich“ bezeichnet der Kapitalmarktrechtler in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass ein Zivilgericht mit dem Fall beschäftigt wurde. „Man überlässt den zuständigen Zivilrichtern weitreichende Konsequenzen für ein wichtiges Börsensegment, wobei mangels klarer gesetzlicher Vorgaben schon sehr viel Gefühl und Wellenschlag zum Tragen kommen kann. Wir reden von sehr großen Unsicherheitsfaktoren, wenn das Gericht im Sinne der Angemessenheit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen entscheidet“, sagt der Kapitalmarktrechtler. „Der Fall wird nicht in der Sache endgültig geklärt, sondern im einstweiligen Rechtsschutz.“

Welter sieht ganz klar die Möglichkeit zur einseitigen Änderung von Regeln durch die Deutsche Börse. Auch die Kammer argumentiert in ihrem noch nicht rechtskräftigen Urteil so. Ein Inkrafttreten der Regeländerungen im Oktober sei jedoch „unbillig“, also unangemessen. Sie wirft der Börse vor, dass eine „irgendwie geartete Rücksichtnahme auf die Belange der Marktteilnehmer“ nicht statt gefunden habe. Professor Welter kommentiert in Richtung Deutsche Börse: „Wenn eine Instanz regelmäßig hoheitlich handelt, dann mag es ihr auch nicht ganz leicht fallen, im Kopf zu haben, dass in diesem Zusammenhang andere Regeln gelten.“ Allerdings sei es auch nicht einfach zu entscheiden, welche Unterschiede letztlich konkret zum Tragen kommen, zum Beispiel im Hinblick auf Abhilfemaßnahmen der betroffenen Unternehmen. Foris-Vorstand Rollmann meint, die Deutsche Börse müsse ihre Selbstauffassung ändern. „Die Deutsche Börse sieht sich nicht als Dienstleister für die Marktteilnehmer, das ist das Problem.“

Die Deutsche Börse hingegen fühlt sich durch das Urteil bestätigt, Regeln einseitig ändern zu können. In einer Pressemitteilung heißt es, das Regelwerk soll wie geplant zum 1. Oktober greifen. Gegen die Sonderregelung für Foris will man Berufung einlegen. Welter hofft jedoch, dass das nun eingetroffene worst-case-Szenario und seine möglichen Folgen zum Anlass genommen werden, den Neuen Markt auf eine „solidere Basis“ zu stellen.

 

18.08.01 12:42

507 Postings, 9040 Tage Jensolinoup o.T.

   Antwort einfügen - nach oben