in die Rente für beamte kommt nicht -- und privat Krankenversicherungbeitrag zählt für die Rente nicht viel soziales ist nicht zu erkennen aus
2. Entlastung der Bürgerinnen und Bürger bei Steuern und Sozialabgaben 2435 Wir werden insbesondere untere und mittlere Einkommen beim Solidaritätszuschlag 2436 entlasten. Wir werden den Solidaritätszuschlag schrittweise abschaffen und ab dem 2437 Jahr 2021 mit einem deutlichen ersten Schritt im Umfang von zehn Milliarden Euro 2438
54 beginnen. Dadurch werden rund 90 Prozent aller Zahler des Solidaritätszuschlags 2439 durch eine Freigrenze (mit Gleitzone) vollständig vom Solidaritätszuschlag entlastet. 2440 2441 Wir werden die Steuerbelastung der Bürger nicht erhöhen. Wir halten an der bewähr-2442 ten Übung fest, alle zwei Jahre einen Bericht zur Entwicklung der kalten Progression 2443 vorzulegen und den Einkommensteuertarif im Anschluss entsprechend zu bereini-2444 gen. Wir prüfen zudem eine Anpassung der pauschalen Steuerfreibeträge für Men-2445 schen mit einer Behinderung. 2446 2447 Geringverdienerinnen und Geringverdiener werden wir bei Sozialbeiträgen entlasten 2448 (Ausweitung Midi-Jobs). Dabei wird sichergestellt, dass die geringeren Rentenversi-2449 cherungsbeiträge nicht zu geringeren Rentenleistungen im Alter führen. 2450 2451 Wir werden den Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung um 0,3 Prozentpunkte 2452 senken. 2453
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