Herr Scholz/Bafin muss LEERVERKÄUFE aussetzen !

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neuester Beitrag: 25.04.21 09:57
eröffnet am: 17.03.20 10:16 von: harry74nrw Anzahl Beiträge: 9
neuester Beitrag: 25.04.21 09:57 von: Annettiaxra Leser gesamt: 1825
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17.03.20 10:16
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24092 Postings, 7558 Tage harry74nrwHerr Scholz/Bafin muss LEERVERKÄUFE aussetzen !

https://www.onvista.de/news/...hren-blick-auf-leerverkaeufe-338962085
nicht denken, handeln

Spanien, Italien und Frankreich haben es vor gemacht und deren Börsen sind nicht dunkelrot.

https://orf.at/stories/3157660/
https://www.handelsblatt.com/finanzen/maerkte/...fRyXPlmukX0injuk-ap4


Warum bekommen wir das nicht hin?
 

17.03.20 20:12

24092 Postings, 7558 Tage harry74nrwWarum wird nicht öfter so agiert?

18.03.20 11:18

24092 Postings, 7558 Tage harry74nrw..

https://www.mrn-news.de/2020/03/17/...t-realen-sachen-beenden-411086/

https://www.ig.com/de/...hoerden-verbieten-ungedeckte-leerverk-200317

https://www.onvista.de/news/...en-wetten-auf-kurseinbrueche-339051567

Auszug“
Auch gegen eine komplette Aussetzung des Handels hatte sich die Deutsche Börse ausgesprochen. Gerade in turbulenten Zeiten sei eine transparente und faire Preisbildung erforderlich, wie sie an Börsen stattfinde. Die Londoner Börse LSE verwies darauf, dass bei früheren extremen Börsenturbulenzen etwa während der Finanzkrise oder am Schwarzen Montag von 1987 die Börse offen geblieben ist.“

Die würden ihre Großmutter für Gewinne verkaufen;(.        Kein Dank geht an die BaFin+deutsche Börse AG


 

18.03.20 11:35

24092 Postings, 7558 Tage harry74nrwPetition einreichen

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/...12R0236&from=DE

seit 2012 auf europäischer Ebene verfügbar, leider will man Deutschland davon nichts wissen. ;;((((

Auszug
Abschnitt 4

Der Anwendungsbereich dieser Verordnung sollte so weit wie möglich gefasst sein, damit ein präventiver Rege­lungsrahmen für Ausnahmesituationen geschaffen wer­ den kann. Dieser Rahmen sollte zwar sämtliche Finanz­ instrumente erfassen, aber dennoch eine verhältnismäßige Reaktion auf Risiken ermöglichen, die bei einem Leerver­ kauf bestimmter Instrumente entstehen können. Daher sollten die zuständigen Behörden und die ESMA nur in Ausnahmesituationen befugt sein, Maßnahmen in Bezug auf sämtliche Arten von Finanzinstrumenten zu ergreifen, die über die lediglich auf bestimmte Arten von Instru­menten anwendbaren dauerhaften Maßnahmen hinaus­ gehen, die ergriffen werden, wenn eindeutige Risiken be­ stehen, denen vorgebeugt werden muss.


 

18.03.20 22:03

24092 Postings, 7558 Tage harry74nrwÖssis legen vor

Leerverkaufs-Stopp: Österreich verbietet Wetten auf Kurseinbrüche an Wiener Börse | Nachricht | finanzen.net
Nach dem massiven Kursverfall an der Wiener Börse aufgrund der Coronavirus-Sorgen hat die österreichische Finanzmarktaufsicht Wetten auf gedeckte Aktien-Kursverluste ab sofort für einen Monat verboten. 18.03.2020
https://www.finanzen.net/nachricht/aktien/...an-wiener-boerse-8644995
 

24.03.20 17:02

24092 Postings, 7558 Tage harry74nrwesma in Paris ist der Sündenbock

Regulierungsmöglichkeiten

In verschiedenen Staaten besteht die Möglichkeit, Leerverkäufe vorübergehend einzuschränken oder ganz zu untersagen. In Deutschland kann die BaFin gemäß § 6 Abs. 1 WpHG Leerverkäufe in inländischen Aktien untersagen, wenn eine erhebliche Marktstörung droht. Vergleichbare Eingriffsmöglichkeiten gibt es in anderen Ländern.

In den Vereinigten Staaten hat die SEC 2005 eine spezielle Regelung, die Regulation SHO, für das Naked Short Selling aufgestellt[4] und diese Regelungen im September 2008 verschärft.[11]

Im Zuge der Finanzkrise ab 2007 wurden Leerverkäufe von Finanzwerten in Deutschland,[12][3] Großbritannien,[13] den Vereinigten Staaten,[14] Frankreich, Australien, Kanada, Taiwan, Portugal und Irland[15] und in Österreich verboten oder eingeschränkt.

Ende Januar 2010 wurde in Deutschland das Verbot ungedeckter Leerverkäufe, das die Aktien von elf Finanzunternehmen[16] betraf, von der BaFin wieder aufgehoben, da sich die Situation an den Finanzmärkten wieder entspannt hatte.[17] Mit Wirkung zum 25. März 2010 führte die BaFin ein Transparenzsystem für Leerverkäufe ein, das zehn Institute betrifft.[18] Die Regelung galt zunächst bis 31. Januar 2011 und wurde dann bis zum 25. März 2012 verlängert.[19]

Am 18. Mai 2010 wurden abermals Einschränkungen für Leerverkäufe von Staatsanleihen der Euro-Zone sowie der zehn Institute[20] erlassen. Diese Verbote gelten vom 19. Mai 2010 bis zum 31. März 2011 und werden laut BaFin laufend überprüft.[21]

Im Zuge der Eurokrise wurden im August 2011 Leerverkäufe von Finanzwerten in Frankreich und Italien vorübergehend verboten. Spanien und Belgien planen nach Angaben der ESMA ähnliche Maßnahmen.[22]

Seit 2012 hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) die Befugnis erhalten, Leerverkäufe zu verbieten. Im Januar 2014 bestätigte der Europäische Gerichtshof, dass die EU Leerverkäufe verbieten dürfe.[23]

Nach massiven Spekulationen betreffend die Aktien des Zahlungsdienstleistungsunternehmens Wirecard verhängte die BaFin am 18. Februar 2019 erstmals ein Verbot von Leerverkäufen eines einzelnen Börsenunternehmens.[24] Es bestand der Verdacht einer Marktmanipulation. Das Verbot lief nach zwei Monaten aus, so dass es ab 19. April 2019 wieder möglich war, auf fallende Kurse von Wirecard zu wetten

https://europa.eu/european-union/about-eu/agencies/esma_de

https://www.esma.europa.eu/press-news/esma-news/...tions-01-and-above  

07.05.20 15:29

24092 Postings, 7558 Tage harry74nrwBaFin hat geantwortet Coronaferien vorbei :)

Sehr geehrter Herr Xy,

Ihre Eingabe vom 18.03.2020 habe ich erhalten und bedanke mich dafür.

Die BaFin ist in Deutschland, die für die Überwachung von Leerverkäufen zuständige Behörde, Artikel 32 Verordnung (EU) Nr. 236/2012 (EU-LeerverkaufsVO) i.V.m. § 53 Absatz 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG).
Zunächst möchte ich Sie auf die geltende Regulierung von Leerverkäufen nach der EU-LeerverkaufsVO hinweisen: Verboten sind ungedeckte Leerverkäufe in Aktien und öffentlichen Schuldtiteln sowie ungedeckten Credit Default Swaps (CDS) auf öffentliche Schuldtitel. Zudem bestehen Transparenzpflichten für Netto-Leerverkaufspositionen in Aktien und öffentlichen Schuldtiteln. Aufgrund einer https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/...rting_threshold.pdf der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) vom 16.03.2020 sind Netto-Leerverkaufspositionen für Aktien am regulierten Markt bereits ab dem Erreichen des Eingangsschwellenwerts von 0,1 Prozent (ansonsten 0,2 Prozent) des ausgegebenen Aktienkapitals des Emittenten an die jeweils zuständige nationale Aufsichtsbehörde (in Deutschland an die BaFin) mitzuteilen. Ab Erreichen von 0,5 Prozent werden diese Netto-Leerverkaufspositionen zusätzlich veröffentlicht; in Deutschland im https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet. Weitere Erläuterungen sowie häufig gestellte Fragen und Antworten zur EU-Leerverkaufsregulierung finden Sie auf der Webseite der BaFin, https://www.bafin.de/dok/7852732.

In Ausnahmesituationen hat die BaFin gemäß Artikel 18ff. EU-LeerverkaufsVO weitere Eingriffsbefugnisse. So kann Sie unter strengen Voraussetzungen weitere Beschränkungen von Leerverkäufen und vergleichbaren Transaktionen erlassen, wenn ungünstige Ereignisse oder Entwicklungen eingetreten sind, die eine ernstzunehmende Bedrohung für die Finanzstabilität oder das Marktvertrauen darstellen und die Maßnahme erforderlich ist, um der Bedrohung zu begegnen und die Effizienz der Finanzmärkte im Vergleich zum Nutzen der Maßnahme nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt ist, Artikel 20 EU-LeerverkaufsVO.
Die BaFin beobachtet fortlaufend die Marktentwicklung einschließlich der Netto-Leerverkaufspositionen und steht in enger Abstimmung mit den Börsenaufsichtsbehörden, den anderen nationalen Aufsichtsbehörden und der ESMA.
Im Übrigen möchte ich Sie darauf hinweisen, dass ich meine Aufgaben und Befugnisse nur im öffentlichen Interesse wahrnehme und bitte daher um Verständnis, dass ich Sie aufgrund meiner gesetzlichen Verschwiegenheitspflichten gemäß § 21 WpHG über den weiteren Verlauf und das Ergebnis meiner Tätigkeit nicht unterrichten kann.

Informationspflichten nach der Datenschutzgrundverordnung:
Informationen zum Datenschutz und zu der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie auf der Internetpräsenz der BaFin unter https://www.bafin.de/dok/11142484.

Mit freundlichen Grüßen  

27.06.20 12:25

24092 Postings, 7558 Tage harry74nrwDem Finanzminister schöne Grüße senden

https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/...kontaktformular.html

Bafin hat ja aus gegebenen Anlass wieder ersagt, darum den Dienstherrn kontaktieren.  

28.01.21 13:00

24092 Postings, 7558 Tage harry74nrwLöschung


Moderation
Zeitpunkt: 28.01.21 13:58
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Moderation auf Wunsch des Verfassers

 

 

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