viel gescholtenen Berliner Senat:
Wenn der sich einen ihm bietenden wirtschaftlichen Vorteil nicht wahrnimmt und diesen Vorteil einem einzelnen Unternehmen überlässt, liegt ein Wettbewerbsverstoß vor, gegen den für die Überwachung der Wettbewerbsregeln vorgehen müssten.
Das hießt nichts anderes, dass Hypoport einen Preis bieten müsste, damit der Senat sein Vorkaufsrecht nicht wahrnimmt. Anderes ist m.E. nach geltendem Recht gar nicht zulässig. Und das beinhaltet auch, dass der Senat sein Vorkaufrecht nicht wahrnehmen darf, wenn es ich für die Stadt Berlin nicht rechnet.
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