Tichy hat dazu in der Druckausgabe s.42 ff einen sehr guten Artikel " Die einschlägige UN-Resolution 2240 von 2015 wird kaum beachtet.Sie beagt ,dass Mitgliedsstaaten vor der Küste Libyens Schiffe kontrollieren dürfen die ihnen hinreichenden Grund für den Verdacht liefern,dass sie für die Schleusung von Migranten oder den menschenhandel aus Libyen verwendet werden.Wenn sich der Verdacht bestätigt, dürfen diese Schiffe beschlagnahmt werden. Dies kollidiert mit der neuesten Lesart der Bundesregierung,welche die Aufnahme von Menschen aus Schlauchbooten und deren anschliessenden Transfer nach Europa Seenotrettung nennt und dem Osterappell von 200 Bundestagsbgeordneten,die die offizielle Finazierung privater Seenotretter durch die EU forderten. Aber wo hört Seenotrettung auf und wo beginnt Schleusung? Bereitsin zentralafrika, wo verschiedene Wanderrouten Richtung nordafrikanische Küste führen, also hin zur Überfahrt nach Europa,..natürlich am liebsten nach Deutschland mit seinen vergleichsweise üppigen Sozialleistungen, von denen über Watsapp in die Heimatländer berichtet wird... Ist das lukrative Geschäftsmodell der skupellosen Schleuserbanden ohne die Schiffe der NGOs überhaupt denkbar ?" Deutschland ist zweitgrösster Geldgeber für UNHCR . Frontex hat eine andere Meinung als die UNHCR "
der Knackpunkt ist die Behauptung ,die in die Lager verbrachten Migranten seíen unhaltbaren Zuständen ausgesetzt, des wegen dürfe man sie nicht nach Libyen zurückbringen. Diese Auffanglager werden von der IOM verwaltet , einer Unterorganisation der UNHCR. es ist daher kaum verständlich, warum hier nicht Ordnung geschaffen wird und die von der UNHCR eingerichteten Resozialisierungslager im Niger für die Rückehrer eingesetzt werden wie im Migrationspakt vereinbart.
Da gibt Deutschland Milliarden an die UNHCR ohne Auflagen ?
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