Libuda
: Wenn man die Gewinnentwicklung der letzten
fünf Jahre mit der Kursentwicklung in dieser Zeit vergleicht, kann man leicht erkennen, dass sich der Kurs vor allem durch die Erhöhung des KGV nach oben entwickelt hat.
2015 2016 2017 2018 2019 (von mir geschätzt aufgrund von Q1/19) Ergebnis je Aktie (unverwässert) 2,61 3,00 3,10 3,66 4,00 (vor mir geschätzt aufgrund von Q1/19)
Vielleicht kann uns Cosha auch noch erklären, warum er das für Wahnsinn hält und dabei die jährliche Steigerung des Gewinns pro Aktie von 8,91% (4,00 geteilt durch 2,61 hoch 0,2) beim Anstieg von 2,61 in 2015 auf 4,00 (von mir geschätzt) in 2019 in seine Erklärung einbeziehen.
Und beim Rest der Liste würde ich mich einmal bei ariva bzw der Finanzbank, die die Daten zugeliefert hat, erkundigen, wie aktuell sie sind und ob Doppelzählungen (Postbank/Deutsche Bank) dabei sind.
Richtig ist aber sicher, dass je weniger Aktien im Umlauf sind, Aktionen Einzelner größeren Einfluss haben.
Diese 37,49% aus Deiner Quelle im obigen Posting (#7960) würde ich jetzt nicht unbedingt Anlageprofis zuordnen, sondern aktuellen Vorständen (Slabke) und einem ehemaligen (Kretschmar).
Libuda
: zu 7963: Interessant wäre, ob diese 37,49%
Ihre Aktien auch zur Wertpapierleihe zur Verfügung stellen, um Offene Positionen, die bei der Ausgabe von Call-Optionsscheinen entstehen abzudecken.
Was ich nicht genau weiß ist, inwiefern das Insider bzw. bestimmte %-Eigner melden müssen. Nach meinem Rechtsverständnis schon - aber ich gehe davon aus, dass die Bafin so etwas überprüft.
Wenn man die Gewinnentwicklung der letzten fünf Jahre mit der Kursentwicklung in dieser Zeit vergleicht, kann man leicht erkennen, dass sich der Kurs vor allem durch die Erhöhung des KGV nach oben entwickelt hat.
Wobei man sich die Frage stellen muss: Wer erhöht denn da pausenlos das KGV ?????
Wenn Firmeninsider durch Wertpapierleihen ihre Verfügungsrechte einschränken, sind sie nach meiner Interpretation des nachstehenden Paragrafen dazu verpflichtet, das vom ersten Stück der Wertpapierleihe an zu melden:
"Mitteilungspflichten bestehen beim unmittelbaren oder mittelbaren Halten von Instrumenten1, die ihrem Inhaber das Recht verleihen, einseitig im Rahmen einer rechtlich bindenden Vereinbarung mit Stimmrechten verbundene und bereits ausgegebene Aktien eines Emittenten, für den die Bundesrepublik Deutschland der Herkunftsstaat ist, zu erwerben oder ihm ein entsprechendes Ermessen auf Erwerb solcher Aktien einräumen (§ 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG) sowie für Instrumente, die eine vergleichbare wirtschaftliche Wirkung haben (§ 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG). "
Libuda
: zu7970: Ich muss mich korrigieren - was ich nicht
für möglich gehalten habe scheint aber so zu sein, wenn man der nachstehenden Quelle Glauben schenken kann:
Meldepflichtige Geschäfte Ausnahmen » Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (Wertpapierleihe, Repos) » Optionen und Optionsscheinausübungen » Primärmarktgeschäfte mit Finanzinstrumenten (Zuteilung oder Zeichnung von Emissionen) » Geschäfte mit Fondsanteilen einer Investmentfondsgesellschaft und für die eine Rücknahmeverpflichtung durch die Gesellschaft besteht https://www.hettwer-beratung.de/...rtpapiergeschäft/mifid-meldewesen/
... für diese Art der Diskussiion hier, meine grotesk trifft es wohl am besten! "durch Übersteigerung und Verzerrung komisch oder unsinnig wirkend"
Aber immer wieder witzig, was der Kollege hier so los lässt. Durch die Vielzahl von Wiederholungen ist es allerdings doch sehr anstrengend und er meint es ja auch noch ernst damit.