Erstens unterstellst Du dem Management von Steinhoff vorsätzlichen Betrug. Das ist total an den Haaren herbei gezogen. Da solltest Du schon wesentlich genauer werden ! Ein Konsortium aus ehemaligen Managern und leitenden Angestellten haben keine falschen Bilanzen erstellt, sondern imaginäre Vermögenswerte erschaffen die nicht existent waren (Luftbuchungen-vereinfacht ausgedrückt). Steinhoff selbst kann somit selbst im Nachklang der Aufarbeitungen gar nicht ihrer Sorgfaltspflicht beschuldigt werden bzw. kann in meinen Augen gar kein Schadensersatz gegen die Holding durchgesetzt werden, da die Bilanzen rechtmäßig nach besten Wissen und Gewissen erstellt worden sind. Wenn hier jemand zum Schadenersatz Regresspflichtig gemacht werden kann, dann ist es das ehemalige Management bzw. die Initiatoren und deren Klügel. Ein Versäumnis der Holding kann nicht unterstellt werden, denn diese haben sofort reagiert ab dem Zeitpunkt wo diese Unregelmäßigkeiten aufgefallen sind. Schlussendlich sind die Herren Jooste und Wiese und deren internes "Netzwerk" in Regress zu nehmen und auch die für die Bilanzen Verantwortlichen Buchprüfungsgesellschaften die mit ihren Testat diese Bilanzen den rechtmäßigen Background verabreicht haben. Nach Deinen Aussagen würde ich den Waffenhersteller z.B. Heckler&Koch auf Schadensersatz verklagen können, wenn ein Mörder mit einer ihrer Schusswaffen einen Mord begangen hat und das nicht verhindert hat. Das ist Nonsens ! Du kannst den Mörder verantwortlich machen. Den Waffenhändler evt. der dem Mörder die Waffe evt. illegal oder sogar mit dem Wissen der geplanten Straftat die Waffe verkauft hat, aber selbst da würde schon ein Kläger ins stolpern kommen, da der Beklagte sich sofort mit der Unschuldsvermutung entlasten kann, da er die Waffe in guten Treu und Glauben weiterverkauft hat und nicht in dem Wissen war das die Angaben des Käufers nicht wahrheitsgemäß waren oder die Ausweis-Dokumente gefälscht waren etc.etc.etc. Desgleichen bei allen Börsennotierten Unternehmen, die im speziellen ihre Bilanzen von externen Prüfungsgesellschaften erfassen, prüfen, erstellen und testieren lassen ! Ein Börsennotiertes Unternehmen wie Steinhoff veröffentlicht solche Bilanzen in Treu und Glauben auf das Testat der Prüfungsgesellschaft. Denn diese haben alle entsprechenden Belege gesammelt, verarbeitet, geprüft, in die Bilanzen eingebracht und dann Schlussendlich testiert also für real bescheinigt. Wenn über externe Gesellschaften in deren Bilanzen imaginäre Vermögensgegenstände an die Holding gemeldet werden und diese über ein Netzwerk mit hoher krimineller Energie verschleiert werden, so kann schon da die Holding nicht mehr haftbar gemacht werden da ein Vorsatz nicht oder nur extrem schwer der Holding, die ja wie Steinhoff nur hauptsächlich eine Beteiligungsgesellschaft ist,nachgewiesen werden kann. Wenn dann können nur Klagen, wenn überhaupt, von Erfolg sein, wenn diese gegen die verursachenden Unternehmen geführt werden und deren Verantwortlichen, ob sie nun in Auftrag von Jooste und Wiese gehandelt haben oder nicht. Auch hier ist eine Beweisführung extrem schwierig und wie euch schon bekannt bestreiten alle Beteiligten ihre Unschuld und schieben die Verantwortungen auf andere Beteiligte. Allein schon aus diesen kleinsten Anfängen einer Unschuldsvermutungen heraus, gegen die angeblichen eigentlichen Verursacher ist der Mutter-Konzern schon 3x heraus und im direkten Sinne nicht mehr haftbar zu machen, da auch in jedem Arbeitsvertrag unzählige Klauseln stehen die einen Manager, leitenden Mitarbeiter und oder auch nur einen kleinen Mitarbeiter zur Sorgfaltspflicht ermahnen und im Falle von schwerwiegenden Vertragsverletzungen diese dann selbst für den Schaden verantwortlich gemacht werden können und werden !
So und hier höre ich schon auf deine Fantasie-Ausführung zu kommentieren, da ich leider aus den Äußerungen schon ersehe, das da schon im ersten Ansatz aufgehört wird weiter zu denken und persönliche Annahmen so extrem vereinfacht werden, die leider mit der Gesetzgebung überhaupt nichts gemein haben. Zudem kommen Weltweit zig hunderte Rechtssysteme hier zum tragen wo auch ich mich sofort heraus nehme, da ich keinerlei Ahnung habe wie diese dann angewandt werden müssen und werden.
Fazit der Klagen: Steinhoff wird in meinen Augen auch nur einen sehr geringen Vergleich anbieten, ohne jegliche Schuldanerkennungen, damit der Bilanzskandal in der Holding so schnell wie möglich Ad-acta gelegt werden kann und diese Klagen die Gesundung und Aufarbeitung, wie auch die Bilanzen durch Kosten von Jahrelangen Klagen nicht weiter belasten. Obwohl die Konzern Anwälte werden so oder so bezahlt, also wäre es daher schon egal ob Steinhoff 10 Jahre oder 20 Jahre lang von Prozess zu Prozess wandert oder nicht. Die Klagen von Jooste und Wiese sehe ich absolut als Haltlos an, da beide zu der Zeit der Entstehung in der Verantwortung standen und somit entsprechend informiert wie auch zum handeln aufgefordert waren. Wenn sie aber selbst der Verursacher waren, sind sie Vertragsbrüchig gegenüber dem Konzern geworden und haben somit auf eigenes Risiko und Verantwortung gehandelt und sind somit alleinig dafür haftbar zu machen. Der Arbeitgeber ist dort durch vertragliche Absicherungen sehr schnell aus der Haftung heraus, aus Oben mehrfach beschriebenen Gründen. Allein schon die externe Buchprüfung und dessen Testat ! Die Klagen der Kleinaktionäre sehr ich noch weniger in Aussicht auf Erfolg, da diese wohl kaum Anwaltskanzleien finden, die sich Kostenfrei von Instanz zu Instanz begeben. Die in Erscheinung getretenen Kanzleien sind wie beschrieben auch hier auf einen sehr schnellen Vergleich aus und nicht auf einen relativ aussichtslosen Kampf mit einem international agierenden Konzern. Zudem mehrere Kanzleien auch bei Interesse gewisse Beträge, je nach Höhe des angegebenen Schadens als Vorkasse sehen wollen, ansonsten ist man bei Erfolg an der Entschädigungssumme nicht beteiligt, denn nur wer zahlt ist dann Schlussendlich auch im Pool und wird offiziell vertreten. Keine Kanzlei tritt in Erscheinung für die gesamte Kleinanleger-Schar. Zudem muss Groß wie Klein auch ihren Schaden entsprechend beziffern und auf Sachlich erklären und darstellen müssen. Wie zum Beispiel ein jeder bei seinen Banken entsprechende Dokumente bestätigt und Unterschreibt das ein Handeln mit Hochspekulativen Finanzinstrumenten auch sehr hohe Verluste einbringen kann bis gar zum Totalausfall des eingesetzten Kapital und darüber hinaus ! Sprich wenn es hart auf hart geht muss von jedem Einzelnen dargelegt werden warum man sich bei dem entsprechend stattgefunden Kursverlusten sich nicht abgesichert hat und Tatenlos zugesehen hat wie man horrende Verluste eingefahren hat. Falsche Selbsteinschätzung und Unwissenheit werden bei Aktiengeschäften nicht Rückversichert und eben durch solche Verträge mit den jeweiligen Banken ausgeschlossen. Also warum sollte Steinhoff für die Verluste der Kleinanleger aufkommen !? Nach der Art, gut, ich habe mich verzockt, also Klage ich jetzt wegen X-y-Z !??? ;-) Bestes Beispiel: WAMU, hat da einer jemals Schadenersatz bekommen !? NEIN ! Die streiten sich seit 11 Jahren und bekommen hat bis Heute keiner einen einzigen Cent ! Das selbe bei Lehman Brother etc.etc.etc.
Also und auf die anderen einfachen Gedankengänge gehe ich gar nicht weiter ein, ansonsten würde ich noch Wochen hier schreiben.
Quelle siehe Post 17043 "Weil die Börsenmitteilung zu spät oder gar nicht kam, als diese hätten verkündet werden müssen, somit von dem Vorstand von Steinhoff zurückgehalten wurde, verklagen auch andere Aktionäre Steinhoff auf den Kursverlust von ihren Aktienkauf bis zu dem Datum des Aktienverkaufs. Auch diese haben ein Anrecht auf Entschädigung. Das ist klar nach Börsenrecht definiert."
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