zerpflücken wir mal den Artikel:
Der Artikel erscheint in erster Linie sachlich. Der Stil schwenkt dann im Verlauf des Textes in Richtung politischer Stimmungsmache u. Bashing in Richtung LePen.
Ein paar Passagen sind ganz interessant:
Die Psychiaterin soll zudem prüfen, ob "der geistige Zustand der Betroffenen die öffentliche Ordnung oder die Sicherheit von Personen bedroht".
Die öffentlich Ordnung könnte bedroht gewesen sein, in dem sie damit, meiner Meinung nach berechtigter Weise, in der Bevölkerung Angst vor dieser Miliz ausgelöst hätte. Wäre für die amtierende Regierung schwierig geworden.... und hätte LePen Angstwähler beschert.
Wegen der Veröffentlichung der Fotos drohen Le Pen in dem laufenden Verfahren drei Jahre Haft und 75.000 Euro Geldstrafe wegen "Verbreitung von Gewaltbildern".
LePen hatte die Bilder ja gar nicht veröffentlicht. Veröffentlicht hatte die jemand anders. LePen könnte nach rechtsstaatlichen fairen Verfahren wegen Urheberrechtsverletzung angeklagt werden. Wenn das verbreiten von Gewaltbildern strafbar ist... warum wird dann das Internet nicht verurteilt und eingesperrt...? ;-)
Darauf stehen in Frankreich harte Strafen. Primär geht es darum, Minderjährige vor Gewaltdarstellungen zu schützen.
Primär geht es darum Minderjährige vor Gewaltbildern zu schützen. Doch geht es nicht darum, Minderjährige nicht solchen Bildern auszusetzen, damit sie erst gar nicht erfahren, dass es solche Arten von Bedrohung geben kann...? LePen hatte Bilder/Videos veröffentlicht die, sagen wir mal "echt krass" waren. Trotzdem muss geklärt sein, ob zum Veröffentlichungstermin, die Bilder schon aus dem Netz entfernt wurden, und sie zu dem Zeitpunkt alleinige Besitzerin war....
*die orangen Textstellen sind aus unten angeführtem Link entnommen und unterliegen dem Urheberrecht.
https://web.de/magazine/politik/...psychiatrisches-gutachten-33174034
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