Ein-Prozent-Regelung beim Firmenwagen

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neuester Beitrag: 28.10.11 11:23
eröffnet am: 28.10.11 10:42 von: stangi77 Anzahl Beiträge: 14
neuester Beitrag: 28.10.11 11:23 von: heisan Leser gesamt: 3548
davon Heute: 4
bewertet mit 3 Sternen

28.10.11 10:42
3

8989 Postings, 6206 Tage stangi77Ein-Prozent-Regelung beim Firmenwagen

Bisher ist es ja immer so, dass bei einem Firmenwagen-Kauf der Bruttolistenpreis zu Grunde gelegt wird. Dies ist aber ja ungerecht, wenn man beim Kauf größere Rabatte erzielt und somit den Einkaufspreis deutlich reduziert.

Wie stehen die Chancen eurer Meinung nach, beim Finanzamt Einspruch einzulegen, dass nicht mehr der Bruttolistenpreis, sondern der tatsächliche Kaufpreis zu Grunde gelegt wird?

P.S. Es gibt bereits ein Musterverfahren vor dem Niedersächsischen Finanzgericht...........

 

28.10.11 10:44
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1261 Postings, 6795 Tage JablAussichtslos

selbst wenn du ein Gebrauchtwagen kaufst, der nur 1/3 des Kaufpreises in der Anschaffung kostet, wird 1% Bruttolistenpreises versteuert.
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Jabl

28.10.11 10:44
1

2133 Postings, 5782 Tage nixgibtskeine

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das brauch ich nicht

28.10.11 10:45
1

8989 Postings, 6206 Tage stangi77Ich bin mal gespannt, wie das Musterverfahren

endet.......  

28.10.11 10:49
3

5353 Postings, 5577 Tage Coleaein Bekannter hat 2 mal Einspruch eingelegt;

keine Chance !!
War ein 2-jähriger Mercedes Combi, Kaufpreis 34000, Listenpreis 54000.
Der hatte plötzlich Gewinn mit seiner Firma , obwohl er einen Verlust in der Jahresabrechnung auswies !  

28.10.11 10:55
1

10805 Postings, 5072 Tage sonnenscheinchendas ist ne Fördermaßnahme

für den Neuwagenabsatz. Also schön mitspielen.  

28.10.11 10:56
3

4562 Postings, 5867 Tage heisandas ginge auch

erst über leasing in die firma (kosten komplett) und 1% regelung

nach 2 bis 3 jahren privat über den händler kaufen und die dienstreisen in rechnung stellen!
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Conne Island - L.E.
01.09.2011 - Beatsteaks -  Das Konzert ist ausverkauft!

28.10.11 10:58
1

8989 Postings, 6206 Tage stangi77Ich denke, dass es immer mehr Klagen geben wird,

bei den Rabatt-Möglichkeiten heutzutage......  

28.10.11 11:00
1

1532 Postings, 6962 Tage hoettiähhhh #5

was hat die 1% regelung mit der GuV der FIRMA zutun???

in der firma hast du afa und zinsen oder alternativ wie von heisan erklärt die komplette leasingrate...die 1% regelung ist eine art "geldwerter vorteil" für den angestellten oder meinetwegen geschäftsführer der die karre fährt...aber die firma???  

28.10.11 11:01
1

16600 Postings, 7954 Tage MadChart#1: Das FA hält sich hier exakt an geltendes Recht

Da musst Du erst mal schaffen, das betreffende Gesetz zu kippen...
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No hay amor más puro y sincero que el de un minibusero

28.10.11 11:02
2

2133 Postings, 5782 Tage nixgibts#4 Musterverfahren !!

Nichtanwendungserlass

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

http://de.wikipedia.org/wiki/Nichtanwendungserlass

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das brauch ich nicht

28.10.11 11:07
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42 Postings, 8474 Tage ecklestone2Aussichtslos !

Entweder ihr akzeptiert den Geldwertevorteil von 1% und zusätzlich die Versteuerung der fahrten Arbeitsstätte-Wohnort, ODER ihr führt ein Fahrtenbuch!

So ist Lebbe .......

 

28.10.11 11:16
3

612 Postings, 6727 Tage lights0utMusterverfahren

Selbst wenn es irgendwann mal akzeptiert werden sollte, dass nicht der BLP maßgebend ist sondern der um einen Rabatt verringerte Wert...

Herr Schäuble präsentiert dann im Anschluss, dass nicht mehr 1% sondern 1,1% oder 1,2% maßgebend sind...

Tut euch selbst einen Gefallen...schreibt Fahrtenbuch, es sei denn ihr wisst das ihr sowieso mehr als 50% privat mit dem Auto unterwegs seid.
Wenn ihr zu faul dafür seid, baut ein elektronisches Fahrtenbuch ins Auto ein. Einmalige Anschaffung ca. 1500,- €, je nach Fahrzeug in einem oder zwei Jahren durch Steuerersparnis wieder reingeholt.  

28.10.11 11:23
2

4562 Postings, 5867 Tage heisanfahrtenbuch naja

ist auch vom betreuenden Steuerberater, finanzamt und den irgendwann aufkreuzenten Prüfer abhängig, im bezug auf handschriftlich geführte fahrtenbücher!

wir haben damit keine gute erfahrung gemacht, aber das finanzamt fühlt sich ja so wieso wie auf dem frischemarkt, da kann gahandelt werden auf teufel komm raus, denn der prüfer kommt ja von vorneherein mit der massnahme am ende ne nachzahlung zu haben.

und die nutzung der fahrzeuge, werbemittel und betriebsfeiern etc, sind ja noch die einzigsten punkte wo man bei einen kmu was holen kann!
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