Gleiches gilt für #6717
Unterstellung, üble Nachrede, etc..
Ich zitiere aus den Forumregeln: "...Geltendes Recht beachten, insbesondere: Keine Beleidigungen, Achtung der Privatsphäre..."
Was ich hier bewerte, wie ich es bewerte ist meine freie Meinungsäusserung. Ableitungen meines potentiellen Wahlverhaltens (vielleicht hab ich ja gar kein Wahlrecht in D?) und vermeidliche Zuordnung zu einer demokratischen Partei (ansonsten wäre sie ja in D verboten) unterliegt dann den von mir bereits genannten §§ aus dem StGB.
Einfach so weitermachen, mal sehen wer rechtlich den längeren Arm und Atem hat.
Vielen Dank für die zahlreichen Beiträge!
no ID
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