Nur einmalig auf Dein Beispiel "Waschmaschine": Der Händler darf deshalb den kompletten Erlös, auch wenn er noch nicht geflossen ist, weil Ratenzahlung, als Umsatz abrechnen, weil er die Leistung, die dem Kauf zugrunde liegt, nämlich Lieferung der Waschmaschine, tatsächlich bereits erbracht hat.
Aber ich gebe zu - Buchhaltung habe ich vor langer Zeit gelernt, früher wurden Zahlungen des Kunden, denen keine Leistungserbringung gegenübersteht, auf Anzahlungen gebucht und damit zunächst erfolgsneutral. Heute wird wohl anders (falsch?) gelehrt...
Und wie immer: wen es nicht interessiert, einfach überlesen!
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