Sorry, du meinst also dass die Gesellschaft die Kläger mit Shares im Wert von 0,01 je share im Zuge des Vergleichs beglücken möchte? Oha, da haben die Geschädigten mit Sicherheit großes Interesse dran, Mrd von Glückcent Shares für alle, yippi. ;-)
Müsste selber nachschauen wieviel Shares die Gesellschaft theoretisch noch ausgeben könnte, wenn ich es richtig im Kopf habe sind es um die 13 Mrd, aber hallo das wären dann ja wahnwitzige 130 Millionen die als Kompensationswert gestellt werden würden.
Spaßbeiseite, wir kennen doch den angedachten Wert des Vergleichsangebots, Kompensationssumme liegt bei 20% der Wertstellung von Pep ZA.
Von der Rangfolge stehen die Gläubiger vor den Klagewilligen, somit wird es keine prompte Auszahlung aus dem cash Bestand und auch keine prompte KE geben, da die generierte Kohle der KE dann halt auch erst einmal auf die Gläubiger zu verteilen wäre.
Sinnvoll wäre es für den Fall das der Vergleich angenommen wird, die Kompensationssumme als entsprechende Zahlungsverpflichtung zu erfassen und die Auszahlung mit gleicher Fälligkeit wie die aktuell laufenden Darlehen zu versehen und dann wird sich zeigen ob Steinhoff die auszuzahlende Kompensation mittelfristig über ein Darlehen im Rahmen der so oder so notwendigen Refinanzierung aufnimmt, bis zu Auszahlungszeitpunkt erwirtschaftet, die zu zahlende Kompensation ggf. selber von den Verursachern und Nutznießern einklagt und die Zahlung daraus leistet oder ob es halt Ende 2021 zur einer KE kommt über die die zu leistende Kompensation generiert wird.
LDP hat vor kurzem noch gesagt das bis 2021 keine Kapitalmaßnahme angedacht sei und machen wir uns nichts vor, bevor der Gesamtkübel potenziellen Investoren für eine KE keinen seriöses ROI aufzeigen kann wird auch niemand bereit sein eine entsprechende Maßnahme zu begleiten und somit in das Unternehmen zu investieren. ;-)
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