Damit man vlt auch mal ernst auf deine Ansichten eingehen könnte, wäre es ja mal vorteilhaft, wenn du auch mal konkret werden würdest und nicht ohne konkreten Ansatzpunkt etwas als "lauwarm", "keine praktische und gesetzkonforme BWL " und ähnliches bezeichnen würdest. Die Fakten bis hierhin: 1. Wir haben einen rechtsgültigen Vertrag, der beide Seiten verpflichtet. 2. Wir befinden uns innerhalb der angekündigten Abschlussphase (3. Quartal, läuft bekanntlich bis zum 30.09., also noch ziemlich genau ein Monat), sind also mitten im Zeitrahmen, noch nicht einmal am Ende.
Damit man konkret auf dich eingehen kann: 1, Was genau kann einem Closing noch entgegenstehen? Genau, nicht allgemeingültiges wie "Wettbewerbsbehörde könnte widersprechen", warum genau sollte sie dies tun? Welchen spezifischen Grund, der nicht allgemeingültig ist und auch nur ansatzweise eine relevante Wahrscheinlichkeit besitzt, kann man hier aufführen? 2. Gibt es von Aurelius, die Abschluss und Closing in aller Regel getrennt voneinander bekannt geben, auch nur einen einzigen Deal, bei dem es zu einem Abschluss, aber zu keinem Closing gekommen ist?
Das dein vergleichendes Beispiel mit Scheuer übrigens äußerst sinnvoll ist, sieht man alleine daran, das es sich bei ihm nicht um den Kauf oder Verkauf einer Firma gehandelt hat. Also, ganz abgesehen von der Tatsache, das seine "Geschäftsidee" gegen EU-Recht verstoßen hat, dies macht Solidus meines Wissens nach nicht, aber vlt sollten wir diese theoretische Möglichkeit auch betrachten, am besten für das gesamte Portfolio von Aurelius und den Wert auf 0 setzen. Es gab ja schließlich noch keine Bestätigung, das dem nicht so ist.
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