Die einfachste Lösung wäre doch eine kapitalgedeckte gesetzliche Rentenversicherung für alle(!!), bei dem der Zwangseinzahler allerdings wählen kann, in welches Anlagevorsorgeelement er einzahlen will. Also in welchen privaten Fond (Aktien, Immobilien, Renten, Rohstoffe, Geldmarktfonds, gemischte Fonds), Versicherung oder Bank-Ansparplan mit Gütezertifikat der Bafin der Bürger seinen Altersruhestand aufbauen will. Überwacht durch die Bundesbank und durch eine reformierte Bafin.
Eine Art Pflichtversicherung/Pflichtversorgung wie bei der KFZ-Haftpflichtversicherung mit automatisierter Beitragsabführung - analog zur Steuer/Vorsteuer. Die Höhe der Beiträge ist bis zu einem gewissen Deckelbetrag an das steuerpflichtige Einkommen gebunden. Aller drei Jahre kann die Art der Altersvorsorge - also die Versicherung/Fond gewechselt werden. Das aufgebaute Guthaben wird nach dorthin übertragen. Für Selbständige kann es auch eine Beitragsstundung von bis zu 3 Monaten geben.
Für Leute mit keinem oder sehr geringen Einkommen - also für Leute, die das nicht selbst in ausreichendem Umfang tun können, bildet der Staat in einem kapitalgedeckten Pensionsfond Vermögen, wobei auch hier mindestens drei Anlagerichtungen wählbar sein sollten, inklusive Wechselrecht innnerhalb der Staatsfonds.
Warum aber Pflicht?
Die Pflicht deswegen, damit die Leute, die sonst die Altersversorgung bewußt oder fahrlässig vernachlässigen würden, dem Steuerzahler im Alter nicht auf der Tasche liegen.
Die Frage ist allerdings zu diskutieren, ob die Grundsicherung für zukünftige Grundsicherungsempfänger kapitalgedeckt sein sollte, oder aus dem laufenden Steuertopf finanziert werden müsste. Zweiteres wäre auf jeden Fall die sichere und stabilere Variante, weil das Steueraufkommen des Landes in Zukunft nicht vorhersehbar ist.
Weiterhin müsste das jetzige Umlagesystem aus Steuermitteln schrittweise abgelöst werden. Und zwar bis zum Jahrgang 2000.
Wie könnte man also das Umlagesystem ablösen?
Wenn man genügend steuerliche Mittel/Überschüsse hätte - und die hätte Deutschland ja durchaus haben können, wenn man die Steuereinnahmen von politischer Seite nicht für irrsinnige Dinge rausgeknallt hätte, rausknallen würde, könnte man einen Cut machen.
Die Geburtenjahrgänge bis 1953 bekommen ihre Rente rein aus steuerlichen Mitteln. Also zu 100%. Die Höhe wird über den Rentenbescheid ermittelt. Dieser Anteil sinkt stufenweise (nicht linear, sondern degressiv, da man hier den Zinszins-Effekt fairerhalber mit einrechnen muss) bis zum Geburtenjahrgang 2000 auf null ab. Die gesetzliche Rentenversicherungspflicht entfällt. Die Jahrgänge ab 1954 müssen anteilig privat vorsorgen, da sie ihre Rente ja je nach Jahrgang nicht mehr zu 100% aus steuerlichen Mitteln gedeckt bekommen. Die jeweilige Rentenhöhe, also der Teil, der ab Geburtenjahrgang 1954 steuerlich bezuschusst wird, ergibt sich aus dem Rentenbescheid ab Cut und der gezahlten Einkommenssteuer bis zum Renteneintrittsalter. Maßgebliche Einkommenssteuer ist nur die Einkommenssteuer, die während der beruflichen Tätigkeitsphase gezahlt wurde. Dabei wird nur die Einkommenssteuer aus nicht selbstständiger Tätigkeit, aus selbstständiger Tätigkeit und Einkünfte aus Gewerbebetrieb berücksichtigt. Natürlich gibt es bei dieser Art der Rente (also bei den Übergangsgenerationen bis Baujahr 2000) einen Deckelbetrag - also eine Höchstgrenze bei der Rente - egal wieviel Einkommenssteuer bis zum Renteneintrittsalter gezahlt wurde.
Ab Jahrgang 2000 gibt es keine steuerlichen Zuschüsse über der gesetzlichen Grundsicherung mehr. Hier muss zu 100% private Vorsorge betrieben werden. Wie oben beschrieben gern auch als gesetzliche Pflicht, wenn auch mit Wahlmöglichkeit privater Anbieter. Für Menschen ohne Einkommen und ohne ausreichende private Vorsorge werden eine gesetzliche Mindestrente (Grundsicherung) zu 100% aus steuerlichen Mitteln erhalten, aber eben nur die Grundsicherung. Dies kann auch wie oben beschrieben auch Rücklagen basierend sein. Dabei werden aber sämtliche private Renten und Lebensversicherung etc., die bis dato angespart worden, angerechnet. Grundsicherung erhält auch nur derjenige, dessen Vermögen einen bestimmten Betrag nicht übersteigt. Andernfalls erfolgt eine Aufzehrungsverrechnung, bis ggf. der gesetzliche Sockelbetrag erreicht ist. Dass heißt, man muss bis dahin vom Ersparten/Vermögen leben.
Dies könnte auch bei den Beamten analog erfolgen, wobei zur Berechnung der Rente für die Übergangsgenerationen von Geburtenjahrgang 1954 bis 2000 die gleichen rechnerischen Maßstäbe zur Berechnung des Rentenbescheides bis zum Cut angesetzt werden, wie in der gesetzlichen Rentenversicherung (also Einkommenshöhe mal theoretischer Einzahlungsdauer). Die Besserstellung von Beamten entfiele damit. Und auch sie wären ab Geburtenjahrgang 2000 ebenfalls zur vollständigen privaten Vorsorge gesetzlich verpflichtet.
Die Höhe der Mindestsicherung (Grundsicherung) erhöht sich staffelweise pro eigenen oder adoptierten Kind (bis zum anrechenbaren Höchstadoptionsalter von 10 Jahren) um 20% für das erste Kind, um weitere 10% für das zweite Kind und 5% für jedes weitere Kind. Zusätzlich erhalten die Eltern beim privaten Vermögensaufbau eine Elternzulage, die ebenfalls analog gestaffelt ist und bei der Handhabung der Arbeitnehmersparzulage vergleichbar ist.
Für Selbständige, die nachweislich mindestens 10 Jahre lang selbständig waren und zur privaten Vorsorge gesetzlich verpflichtet waren, aber bei Renteneintritt dennoch in die Grundsicherung fallen (Rentenbescheid niedriger als Grundsicherung) erhöht sich der Mindestsicherungssatz, also die errechnete Grundsicherung um 50%.
--------------------------------------------------
Hier wäre auch noch ein weiterer Ansatz, wie man das nun fehlende Geld, dass man immer wieder radikal für andere unnötige Dinge rausknallt, doch noch auftreiben könnte, damit man sich die Ablösung des Umlagesystems für die Übergangsgenerationen durch steuerliche Mittel ersparen kann:
“Um einen Staatsfonds sofort aufzufüllen, könne Deutschland eine besondere Ressource nutzen: die erstklassige Bonität an den globalen Finanzmärkten. Deutschland kann sich sehr günstig verschulden und so einen vergleichsweise großen Kapitalstock aufbauen. Während der Aufbauphase könnte der Bund auf dem Weltkapitalmarkt jedes Jahr Schulden in Höhe von einem Prozent der Wirtschaftsleistung für die Errichtung des Fonds aufnehmen. Da diese Kreditaufnahme als eine vermögensneutrale finanzielle Transaktion betrachtet werden kann, wäre sie für die Einhaltung der Schuldenbremse irrelevant.
Auch aus einem anderen Grund muss sich niemand Sorgen um die Schuldenquote machen: Dividendenpapiere werfen Renditen ab, die deutlich höher sind als die Zinsen, die Deutschland für seine Schulden zahlen muss. Die Differenz zwischen Aktienrendite des Staatsfonds und Refinanzierungskosten des Staates könne dazu verwendet werden, die für die Errichtung des Staatsfonds aufgenommenen Schulden zu tilgen. Die Aktiendividenden, die darüber hinausgehen, werden dann den Bürgern gutgeschrieben. Jeder Deutsche hätte ein Altersvorsorgekonto, auf das die Zahlungen überwiesen würden.“
https://www.welt.de/finanzen/article159690480/...ald-unser-Alter.html
P.S. Als Anlageinstrument gäbe es ja nicht nur die weltweiten Aktien, sondern natürlich auch Immobilien und Grunstückr, Rechte, Patente, Lizenzen, Rohstoffe, Explorerrechte, sonstige Minderheitsbeteiligungen, ggf. sogar privatisierte Autobahnen etc. pp.
Diese Variante bedeutet aber auch, dass bei dieser Art der Sofortfinanzierung die Zinsen über einen sehr, sehr langen Zeitraum sehr niedrig sein müssten.
Ich denke, die Ablösung durch Steuergelder könnte gerade noch aufkommensneutral erfolgen - also ohne Steuererhöhung, wenn man an den richtigen Stellen einspart. Bei der EU, beim deutschen Beamtentum mit seinen Luxuspensionen, bei der Daueralimentation für Migration und Multikulti, bei sonstigen Subventionen und bei den allgemein üblichen Steuergeldverschwendungen. Dennoch: All das Geld, was man bislang rausgeknallt hat, fehlt hier nun. Bei der Altersversorgung der real steuerzahlenden Bevölkerungsgruppe!
https://m.huffingtonpost.de/maik-beermann/...te-rente_b_13436858.html
--------------------------------------------------
Jedesfalls wird die jetzige gesetzliche Altersrente per Umlagesystem, in der nur eine bestimmte Berufsgruppe einzahlen MUSS, zum Minusgeschäft:
“Gesetzliche Altersrente wird zum Minus-Geschäft !!
“Experten: Jüngere zahlen mehr ein, als sie heraus bekommen!
Verfassungsrechtliche Bedenken:
Damit wird die staatliche Altersrente, die derzeit bei 53 Prozent des Durchschnittseinkommens liegt, bis 2030 durch Einführung eines "Nachhaltigkeitsfaktors" auf 43 Prozent gesenkt. Der Ökonom Meinhard Miegel meinte hingegen: "Die langfristigen Prognosen der Rentenversicherer von mindestens drei Prozent Rendite beruhen auf haltlosen Annahmen, die geeignet sind, die Bevölkerung weiter in die Irre zu führen."
Miegel zufolge sinken die Renditen in der Rentenversicherung dramatisch: "Während der Jahrgang 1930 noch eine Rendite von etwa drei Prozent erzielt, wird die Rendite des Jahrgangs 1950 nur noch ein Prozent betragen. Der Jahrgang 1970 könne überhaupt keine Rendite mehr erwarten. Alle später Geborenen werden aus der Rentenversicherung durchschnittlich weniger heraus bekommen, als sie eingezahlt haben - sie werden also eine negative Rendite haben."
Diese Auffassung teilt auch Raffelhüschen, der Mitglied der Rürup-Kommission zur Reform der Sozialsysteme war: "Die Rendite-Prognosen der BfA waren immer schon viel zu optimistisch - und in dieser Tradition steht tendenziell auch die jüngste Prognose von 3,0 bis 3,6 Prozent." Von den negativen Renditen seien vor allem ledige junge Männer betroffen.“
Und demnächst darf man das marode System noch 5 Jahre länger mit Zwangsbeiträgen subventionieren.
Fazit: Zwangsumverteilung! Und wer gesundheitlich angeschlagen ist, macht erst recht den Dummen! Denn Rentenansprüche sind nicht vererbbar.
https://www.welt.de/print-welt/article318518/...-Minus-Geschaeft.html
|