Das wäre dann die Glasbruchversicherung, die nicht zahlt, falls das Glas zerbricht wegen Steinwürfen, Sturm, Hagel, Vögeln, umfallenden Leitern, Verkehr, Erdbeben, Renovierungsarbeiten, Meteoriten, Durchzug (knallende Türen) oder sonstiger "höherer Gewalt aller Art".
Im Finanzwesen sind Derivateverträge verbindlicher. Wer ein CDS auf eine Staatspleite Italiens kauft, will nicht später hören, dass "Staatspleiten" leider im Vertragskleingedruckten ausgeschlossen sind. Solche Verträge werden in der Regel nur dann nicht erfülllt, wenn der Kontrahent wegen Überforderung pleite geht.
Das Gleiche gilt bei Absicherungen auf Zinsschwankungen. Da dürfen "Schwankungen nach oben" nicht zum Rücktritt des Kontrahenten berechtigen. Genau das durfte die Helaba aber kurioserweise.
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