Von den verschiedenen Verfahrensarten des englischen Insolvenzrechts bieten sich in diesem Fall entweder eine „administration procedure“ oder ein „company voluntary arrangement (CVA)“ an. Vor allem das CVA, eine Art außergerichtlicher Vergleichsvertrag zwischen den Gläubigern und der Schuldnergesellschaft, ist sehr beliebt. Sein großer Vorteil liegt darin, dass er selbst für die Gläubiger verbindlich ist, die ihm nicht zugestimmt haben, sofern die Gläubiger, die ihm zugestimmt haben, zusammen mindestens 75 % der Verbindlichkeiten halten. Das Insolvenzgericht beaufsichtigt zwar das Verfahren, ansonsten ist es aber weitgehend unbeteiligt. Benachteiligt sind unter Umständen Gläubiger mit kleinen Forderungen, die von der Mehrheit in einen Vergleich gezwungen werden können, der für sie unvorteilhaft ist.
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