Karriere im Innenministerium
Seit 1991 war er Mitarbeiter im Bundesinnenministerium, unter anderem als Referatsleiter für Ausländerrecht (ab 2001). In dieser Funktion musste er unter Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) im Herbst 2002 in einem Rechtsgutachten die Frage untersuchen, ob der im US-Gefangenenlager Guantánamo festgehaltene Murat Kurnaz nach Deutschland zurückzuholen sei oder ob man seine Einreise verweigern solle. Maaßen vertrat die Auffassung, Kurnaz’ unbegrenztes Aufenthaltsrecht in Deutschland sei verfallen, da dieser mehr als sechs Monate außer Landes gewesen sei und sich nicht bei den zuständigen Behörden gemeldet habe. Kurnaz war bereits länger als sechs Monate in Guantánamo festgehalten worden. Maaßen musste 2007 vor dem BND-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages seine Auffassung erklären und wurde von Mitgliedern des Ausschusses und in der Presse scharf kritisiert.
Das Verwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen vertrat später eine andere Rechtsauffassung und erkannte, dass die Aufenthaltserlaubnis Kurnaz’ nicht erloschen war, da Kurnaz nicht „ausgereist“ sei, und dass ein gegenteiliger Bescheid des Stadtamtes Bremen, an dem Maaßen allerdings nicht mitgewirkt hatte, aufzuheben war.
Ab August 2008 leitete er im Bundesministerium des Innern als Ministerialdirigent den Stab Terrorismusbekämpfung in der Abteilung Öffentliche Sicherheit. Im ersten Bundestags-NSU-Untersuchungsausschuss vertrat Maaßen die Bundesregierung. (Wikipedia)
|