Habe den thread jetzt zugegebenermaßen nicht gelesen, aber Ihr könnt Euch sicher sein: Es gibt keine Sammelklage ohne Prozesskostenrisiko.
Wenn der Prozesskostenfinanzierer wirtschaftlich ausfällt, etwa aufgrund ausbleibenden Erfolg trotz hohen Aufwands, kann er die Anwalts- und Gerichtskosten nicht mehr bezahlen. Der Prozessfinanzierer wird zudem - gerade wenn die Chancen wie hier höchst ungewiss sind, s. unten - kein ausreichendes finanzielles Polster vorhalten. Risiko für PF ist begrenzt (z.B. Stammeinlage GmbH, Chancen demgegenüber im gesunden Verhältnis). Die Anwälte wiederum sind nicht so dumm, sich nicht abzusichern und das Risiko, für ihre Tätigkeit nicht entlohnt zu werden, einzugehen. Könnt einmal (einmal genügt) raten, wer den Anwälten sekundär bei Ausfall des Prozessfinanzierers haftet.
Risiko verwirklicht sich nur dann nicht, wenn es Geld gibt. Was die Chancen darauf betrifft, sehe ich aber eher schwarz. Entweder der Gegner hat nix (=nicht genug) oder er muss nix zahlen. Hat nix/nicht genug: Wirecard AG, persönlich Unternehmensverantwortliche wie Braun, Marsalek usw., EY (wegen Haftungsbegrenzung). Muss nix zahlen: Unternehmensverantwortliche denen man nichts nachweisen kann, D&O-Versicherungen (entweder Vorsatz der Vorstände, oder im Einzelfall Unwissenheit), EY nicht über Haftungsbegrenzung hinaus (kein Vorsatz von EY), staatliche Stellen inkl. BaFin.
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