Sehr geehrte Damen und Herren,
im Schadensfall „Steinhoff International Holdings NV“ möchten wir Sie nachfolgend informieren, wie Sie weiter vorgehen können und welche Schadensersatzansprüche Sie geltend machen können.
Nach unserer festen Rechtsüberzeugung haftet Steinhoff den Investoren auf Schadensersatz, und zwar aufgrund fehlerhafter Kapitalmarktkommunikation und falscher Finanzberichterstattung. Grundsätzlich lässt sich dabei festhalten, dass für diejenigen Investoren, welche zwischendem 07.12.2015 und dem 05.12.2017 Aktien der Steinhoff International Holdings N.V. (ISIN: NL0011375019) erworben haben, auf Grundlage der bislang bekannten Umstände gute Erfolgsaussichten bestehen.
Unsere Kanzlei hat am 22.05.2019 den Vorlagebeschluss des Landgerichts Frankfurt am Main im Zusammenhang mit Schadensersatzklagen von Investoren gegen Steinhoff erstritten. Der 23. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt hat daraufhin mit Beschluss vom 30.07.2019 in dem Musterverfahren gegen die Steinhoff International Holdings N.V. den Musterkläger bestimmt (Az. 23 Kap 1/19). Dabei handelt es sich um einen von der TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbh (TILP) vertretenen Kläger. In dem Musterverfahren wird geklärt, ob sich Steinhoff gegenüber Investoren wegen der Verletzung von Ad-hoc-Pflichten schadensersatzpflichtig gemacht hat. Der Vorwurf lautet, dass Steinhoff es pflichtwidrig unterlassen hat, den Kapitalmarkt über Bilanzmanipulationen im Umfang von mehreren Milliarden Euro zu informieren.
Das OLG Frankfurt hat zugleich bereits einen Termin zur mündlichen Verhandlung auf Mittwoch, den 18. Dezember 2019, bestimmt.
Achtung: Beachten Sie bitte, dass mit Eröffnung des Musterverfahrens eine sechsmonatige Frist zu laufen begonnen hat. Nur innerhalb dieser Frist können Investoren ihre Ansprüche zum Musterverfahren sehr kostengünstig anmelden. Durch die Anmeldung wird die Verjährung gehemmt und der Anmelder profitiert darüber hinaus faktisch vom Ausgang des Musterverfahrens. Nach dem Ablauf dieser Frist ist eine Anspruchsanmeldung allerdings nicht mehr möglich.
Was können Sie konkret unternehmen: TILP bietet Ihnen an, eine für Sie individuelle Handlungsempfehlung zu erstellen. Hierzu möchten wir Sie bitten, dass Sie uns die Wertpapierbelege zu Ihren Transaktionen übermitteln. Eine exakte Auflistung der notwendigen Daten finden Sie unten.
Nach Sichtung Ihrer Unterlagen werden wir die Berechnung Ihres Individualschadens vornehmen. Auf dieser Grundlage werden wir Ihnen sodann eine konkrete Handlungsempfehlung aussprechen. Dieser Service ist kostenfrei. Hierzu möchten wir Sie bitten, uns die unten aufgeführten Unterlagen zu übersenden.
Wichtiger Hinweis für Rechtsschutzversicherte: Wir bieten Ihnen gerne an, auch Ihre Rechtschutzversicherung um Deckungszusage zu ersuchen. Dieser Service ist für Sie ebenfalls kostenfrei. Aufgrund der Vorgaben der Rechtsschutzversicherung bedarf es hierzu aber der Unterzeichnung des beiliegenden Vollmachtsformulars. Über die Antwort Ihrer Rechtschutzversicherung werden wir Sie unaufgefordert informieren. Bitte beachten Sie, dass Deckungsschutzanfragen einige Wochen Zeit in Anspruch nehmen können.
Was wir von Ihnen benötigen: Sofern Sie eine individuelle Handlungsempfehlung und Schadensberechnung erhalten möchten, senden Sie uns bitte nachfolgend aufgeführte Unterlagen, sofern dies nicht bereits geschehen ist:
- Kopien zu allen betroffenen Wertpapiertransaktionen. Hierzu gehören die Kauf- und Verkaufsabrechnungen. Sofern Sie diese nicht vorliegen haben, besteht die Möglichkeit, dass Sie sich bei Ihrer depotführenden Bank eine Zweitschrift erstellen lassen. Aufgrund des deutschen Verfahrensrechtes ist dieses erforderlich. Diese Unterlagen können Sie uns gerne per Email oder per Post zukommen lassen.
- Rücksendung des Vollmachtformulars. Wir benötigen das Vollmachtformular im Original. Bitte drucken Sie dieses aus, unterschreiben es und senden es auf dem Postwege zurück. Bitte bringen Sie darin keine weiteren handschriftlichen Anmerkungen an. Sofern die Finanzinstrumente von mehreren Personen gemeinsam gezeichnet wurden, muss die Vollmacht von allen unterzeichnet sein.
- Sofern Schadensersatzansprüche für Minderjährige geltend gemacht werden sollen, bedarf es auch der Angabe aller erziehungsberechtigten Personen. Ebenso muss das Vollmachtformular von allen erziehungsberechtigten Personen unterschrieben werden.
- Sofern Schadensersatzansprüche für juristische Personen geltend gemacht werden sollen, bedarf es der Angabe und des Nachweises der Vertretungsberechtigung.
Sobald wir Ihre Unterlagen geprüft haben, teilen wir Ihnen Ihre Schadenshöhe sowie eine Handlungsempfehlung und weitere Handlungsmöglichkeiten zum weiteren Vorgehen mit. Selbstverständlich teilen wir Ihnen auch mit, welche Kosten im Falle einer Beauftragung unter dem errechneten Streitwert anfallen werden.
Bitte beachten Sie, dass zu diesem Zeitpunkt noch kein Auftrag zur Ausführung einer rechtlichen Handlung erteilt wurde und somit noch keine Kosten für Sie anfallen. Kosten fallen erst an, sobald Sie uns Ihren schriftlichen Auftrag für Ihre gewünschte Handlungsmöglichkeit erteilt haben. Über den weiteren Verlauf der Auseinandersetzung mit Steinhoff und weiteren Haftungsgegnern werden wir Sie informieren.
Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise unter www.steinhoff-sammelklage.de.
Mit freundlichen Grüßen
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