Terrorist darf nicht abgeschoben werden....

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neuester Beitrag: 17.08.17 18:15
eröffnet am: 26.07.17 13:20 von: lehna Anzahl Beiträge: 62
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26.07.17 15:49
4

6794 Postings, 2781 Tage 007_BondDoch!

10. Mai 2016: Süddeutsche

Deutschland liefert Pro-Assad-Hacker an USA aus
http://www.sueddeutsche.de/digital/...sad-hacker-an-usa-aus-1.2987191

http://www.gesmat.bundesgerichtshof.de/...erik_zsarb/bgbl280s0646.pdf

Les Dir einmal hier den Artikel 12 durch - das ist eine "kann-Formulierung"!

http://blog.delegibus.com/2014/03/23/...-die-usa-ausgeliefert-werden/  

26.07.17 15:58
2

6794 Postings, 2781 Tage 007_BondOder als aktuelleres Beispiel den Fall Snowden

Eigentlich ist das doch ein typisch politisch Verfolgter. Deutschland würde ihm dennoch kein Asyl gewähren. Warum?

Hierzu schrieb das Handelsblatt im Jahr 2013:

„Verpflichtendes Auslieferungsabkommen“ mit den USA
"... Die Vorwürfe belasten die Beziehungen zu den USA massiv. Während sich in Union und SPD die Stimmen für eine Vernehmung Snowdens in Russland mehren, fordern Grüne und Linke freies Geleit und eine Aufnahme Snowdens in Deutschland. ... Einen Bruch mit dem mächtigen Partner USA will die deutsche Regierung dafür aber offenbar nicht riskieren. Die Bundesregierung habe „keine Veranlassung, sich mit der Angelegenheit erneut zu befassen“", sagte Regierungssprecher Seibert."

http://www.handelsblatt.com/politik/international/...a/9027490-2.html


 

26.07.17 16:01
2

6794 Postings, 2781 Tage 007_BondStimmt, BarCode hat recht - ich kannte noch die

alte Regelung. Seit 2009 gab es da wohl eine Änderung:

Keine Todesstrafe mehr für ausgelieferte Verdächtige

Die EU setzte durch, dass von ihr ausgelieferte Verdächtige in den USA nicht zum Tode verurteilt werden dürfen. Die EU sei nicht von ihrem Anliegen abgerückt, die Rechte des Individuums stärker zu schützen, sagte Ask. Das Abkommen sieht vor, "die Zusammenarbeit gegen Menschenhandel, Kinder-Pornografie, Drogenhandel, Finanzkriminalität, Internet-Kriminalität und Korruption zu entwickeln und zu intensivieren", hieß es in einer gemeinsamen Erklärung der USA und der EU.

https://www.tagesschau.de/ausland/euabkommen100.html  

26.07.17 16:01

15025 Postings, 5679 Tage Karlchen_VKann mir mal jemand sagen, um welches Gesetz

es eigentlich geht, dass nicht abgeschoben werden kann? Oder handelt es sich hier um Richterrecht in all seiner Herrlichkeit?  

26.07.17 16:03

6794 Postings, 2781 Tage 007_BondOb sie sich aber tatsächlich daran halten werden,

ist dann wohl Vertrauenssache ....  

26.07.17 16:07
2

69033 Postings, 7480 Tage BarCodeSorry, aber du solltest bitte beim Thema

etwas genauer hingucken. Natürlich gibt es Auslieferungen an die USA. Dem Hacker droht ja keine Todesstrafe in den USA.
Aber wenn einer ausgeliefert werden soll, dessen Vergehen die Todesstrafe in den USA nach sich zieht, wird er nur ausgeliefert, wenn die USA garantieren, dass er entweder nicht zum Tode verurteilt wird oder eine solche nicht vollstreckt wird. Nix kann. Muss. Steht genau so in dem Abkommen. (Artikel 12).
Und außerdem gilt für die für Auslieferung zuständigen Behörden und Gerichte zu allererst deutsches Recht, das eine Auslieferung/Abschiebung verbietet, wenn Todesstrafe droht.
Das gilt für Tunesien genauso wie für die USA.

Und sorry zum 2. Aber ein x-beliebiger Blogbeitrag ist keine Rechtsexpertise.
-----------
Alles ist relativ.

26.07.17 16:10
1

69033 Postings, 7480 Tage BarCodeAufenthaltsgesetz:

26.07.17 16:14
1

69033 Postings, 7480 Tage BarCodeIm gegebenen Fall

geht es ja um Abschiebung und nicht um Auslieferung.

Es bleibt auch mit dem neuen Link dabei:
Es gibt rechtlich (Bundesrecht, EU-Recht) weder Auslieferung noch Abschiebung weder nach Tunesien noch in die USA ohne offizielle Bestätigung, das keine Tiodesstrafe droht oder vollstreckt wird. Ohne diese staatlich verbürgte Versicherung darf kein Richter ausliefern oder abschieben.

Das ist KEIN KANN, es ist ein MUSS.
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Alles ist relativ.

26.07.17 16:14
1

6794 Postings, 2781 Tage 007_BondBeende die Schnappatmung und

lies erst einmal #28!  

26.07.17 16:24

69033 Postings, 7480 Tage BarCodeKann doch nicht alles lesen...

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Alles ist relativ.

26.07.17 16:37

6794 Postings, 2781 Tage 007_BondStaatsanwalt oder Richter?

27.07.17 11:08
3

6794 Postings, 2781 Tage 007_BondUnter best. Voraussetzungen doch möglich

Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, von denen nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden eine Terrorgefahr ausgeht, dürfen abgeschoben werden. Zu dieser Einschätzung kommt das Bundesverfassungsgericht, das die entsprechende Regelung im Aufenthaltsgesetz erstmals grundsätzlich geprüft hat und sie als verfassungsgemäß einstuft (Az. 2 BvR 1487/17). Die obersten deutschen Richter befanden zudem, dass der Begriff Gefährder in der Vorschrift ausreichend definiert wurde.

http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/...hiebung-terrorgefahr  

27.07.17 11:16
2

23896 Postings, 8200 Tage lehna#38 Hurra....

Deutschland darf Terroristen abschieben, die hier einen Anschlag planen - sagt das  Bundesverfassungsgericht.
Wir sind doch echt gaga, haben zu heiss geduscht, oder?
Warum bedarf es eines Richterspruches was eigentlich vom ersten Tag an normal sein sollte?
https://www.welt.de/politik/deutschland/...Grundgesetz-vereinbar.html


 

27.07.17 11:22
1

26893 Postings, 5331 Tage hokaihm..Vorraussetzungen wurde doch nicht aufgehoben?!

4. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist auch insofern verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, als sie die Abschiebung des Beschwerdeführers von einer von den algerischen Behörden zuvor einzuholenden Zusicherung abhängig macht. Welche konkreten Anforderungen an eine solche Zusicherung zu stellen sind, lässt sich nicht abstrakt beantworten, sondern hängt insbesondere von den Bedingungen im Abschiebezielstaat und den Umständen des Einzelfalles ab. Im vorliegenden Fall ist es von Verfassungs wegen erforderlich, dass die Zusicherung mit spezifischen Garantien verbunden ist, die eine Überprüfung der (eventuellen) Haftbedingungen des Beschwerdeführers im Falle von dessen Inhaftierung und insbesondere den ungehinderten Zugang zu seinen Prozessbevollmächtigten erlaubt. Zudem muss der Beschwerdeführer vor seiner Abschiebung Gelegenheit haben, die Zusicherung zur Kenntnis zu nehmen und gegebenenfalls um Rechtsschutz nachzusuchen.

 

27.07.17 11:24

26893 Postings, 5331 Tage hokaiMarkierung falsch, das sollte fett

4. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist auch insofern verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, als sie die Abschiebung des Beschwerdeführers von einer von den algerischen Behörden zuvor einzuholenden Zusicherung abhängig macht.  

27.07.17 11:39
4

20853 Postings, 4067 Tage Weckmann#39: Weil wir in einem Rechtsstaat leben, in dem

u.a. gegen Rechtsakte des Staates wegen geltend gemachter Grundrechtsverstöße geklagt werden kann.  

27.07.17 11:42
3

26893 Postings, 5331 Tage hokai#38 sehe das so; Beschluss war am 24.

heute am 27. die offizielle Presseerklärung hierzu.
Die Medien nehmen es aber mit 2 unterschiedlichen Schwerpunkten auf:

Medien Fokus:
24.7. Nichtabschiebung in Länder wo Knüppel auf'n Kopf droht
27.7. Abschiebung bei jenen möglich ist von denen Gefahr ausgeht ( nevertheless, nicht aber in Ländern wo Knüppel droht!).  

27.07.17 13:08
1

29205 Postings, 8393 Tage Tony FordLänder wie Tunesien ...

nutzen all ihre Möglichkeiten um möglichst wenige vor allem Straftäter wieder aufnehmen zu müssen.

Doch nicht weil die da so unkooperativ sind, sondern weil die selbst viele Probleme mit Islamisten haben.

#1 zeigt meiner Meinung nach die extreme Kurzsichtigkeit die so manch Leute hier in Dtl. und Europa haben. Was nützt es uns, wenn wir Flüchtlinge oder gar Islamisten und Kriminelle in sehr instabile Länder abschieben und das am Ende dazu führt, dass dort das Fass zum Überlauf gebracht wird und sich durch solch Kurzsichtigkeit der Druck auf die Außengrenzen massiv erhöht.

Mit solch einer Kurzsichtigkeit fördert man Instabilität sowie den Islamismus selbst und schafft damit die Konflikte von Morgen.
Ferner kommt noch hinzu, dass jene Länder ein Vielfaches dessen an Flüchtlingen aufgenommen haben wie wir es tun.
Würden wir bereitwillig weitere Flüchtlinge aufnehmen, wenn wir bereits 5mio. Flüchtlinge aufgenommen hätten und die Arbeitslosenquote bei über 20% läge?
 

27.07.17 13:16
1

6794 Postings, 2781 Tage 007_BondDie Szenarien kann man sich so vorstellen:

Variante a - Land fordert Auslieferung eines Straftäters - diesem droht dort die Todesstrafe -
Ergebnis: Auslieferungsersuchen wird abgelehnt / ist nicht möglich - es sei denn das Land versichert glaubhaft, die Todesstrafe bei diesem nicht zu vollziehen.

Variante b - Land fordert Auslieferung eines Straftäters - diesem droht dort keine Todesstrafe -
Ergebnis: Auslieferung kann / wird erfolgen

Variante c - Terrorverdächtiger soll abgeschoben werden - gegen den Verdächtigen wird in seinem Land nicht ermittelt  / es liegt kein Strafbefehl vor - aber im Land gibt die Todesstrafe.
Ergebnis: Abschiebung kann / wird erfolgen!

Anmerkung zu Variante c: Wenn er nach der Abschiebung dort in Haft kommt - kann dieser dann auch zum Tode verurteilt werden!

Das ist der kleine, aber "feine" Unterschied und letztendlich lässt sich fast alles "umgehen".  

27.07.17 13:24

29205 Postings, 8393 Tage Tony Fordlieber ...

so manch Steuergeld dazu verwendet um Islamisten hier in Dtl. oder Europa sicher zu verwahren als in Länder mit fragwürdigen Strukturen abzuschieben in denen Islamisten am Ende frei kommen und weiter Unheil stiften können.  

27.07.17 13:29
1

69033 Postings, 7480 Tage BarCodeDazu muss er aber

dort vor Ort ein mit der Todesstrafe bedrohtes Verbrechen begehen. Und dann ist das nu wirklich nicht mehr Sache des Abschiebelandes.
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Alles ist relativ.

27.07.17 13:29

69033 Postings, 7480 Tage BarCode47 an 45

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Alles ist relativ.

27.07.17 13:30
2

37033 Postings, 4932 Tage Nokturnal#46 besser wäre noch ohne Steuergeld abschieben

und zusehen das er hier nie wieder auftaucht.  

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