@investox (Posting 166) ist es nicht. Die Verletzung der Verfahrensregeln muss erst einmal nachgewiesen werden, ebenso die Begünstigung eines Beteiligten.
Mag sein, dass hier einiges danach riecht, aber es braucht Beweise, zumindest aber Indizien.
Oder glauben Sie, dass das Amtsgericht Düsseldorf von sich aus aktiv wird?
Ich gebe nur Folgenden zu bedenken: Zuständig für den Fall Pfleiderer wäre das Amtsgericht Nürnberg gewesen. Kurz vor der Insolvenzeröffnung hat die Pfleiderer-Unternehmensleitung aber den Sitz nach Düsseldorf verlegt und damit die Zuständigkeit des Amtsgerichts Düsseldorf begründet.
Man wird den Fall Pfleiderer ganz im Detail prüfen müssen, wenn man hier etwas erreichen will. Das kann meines Erachtens nur über eine Sammelklage geschehen bzw. über eine intensive Auseinandersetzung mit dieser Frage durch die Anlegerschützer.
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