Der Hintergrund: EY hat die im Fall Wirecard Beklagte jahrzehntelang bestehende Ernst & Young GmbH Anfang Februar in eine Kommanditgesellschaft (KG) umgewandelt. Die muss zwar weiterhin für die rechtlichen Belange geradestehen, aber die Haftungen sind nun anders geregelt. Denn die vier Firmensparten, die EY als Kommanditisten eingesetzt hat, haften nur begrenzt mit niedrigen Summen, berichtet die Zeitung.
Zugegeben ist das nur der Status auf Grundlage der sog. Mainstreammedien. Unsere Freunde Leo und Stephanie haben durch ihre Infos aus den Geheim- und Verschwörungskanälen selbstverständlich den viel neutraleren und unverfälschten Blick auf das Geschehen. ;-)
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/...egen-gegen-ey-19721772.html Auszug: Anlegeranwälte befürchten, dass dadurch Haftungsmasse für die Wirecard-Geschädigten verloren gehen könnte. Die lukrativen Geschäftsbereiche wie Steuerberatung, Unternehmensberatung und Transaktionsberatung haften nun nur noch fünf Jahre lang für Ansprüche gegen die neuerdings als GmbH & Co. KG firmierende Wirtschaftsprüfungsgesellschaft von EY, gegen die sich die Klagen richten. Die Schadenersatzprozesse und das Musterverfahren gegen EY könnten aber viel länger dauern.