Die Verwirrung entsteht nach meiner Ansicht dadurch, daß die Begriffe (Verleiher, Leerverkäufer, Käufer) mißverständlich verwendet werden.
Die Dividende erhält immer derjenige, der die Aktie zum Stichtag (Tag der Hauptversammlung) hält.
Wenn der Verleiher die Aktie dem Leerverkäufer "verleiht", dann ist er sie los! Er verleiht sie im börsentechnischen Sinn nicht, er übereignet sie. Der Verleihungsvertrag ist nicht relevant für die Börsengeschäfte, sondern eine private Angelegenheit zwischen Verleiher und Leerverkäufer. Das geht uns juristisch gesehen nichts an.
Der Leerverkäufer verkauft die Aktie an der Börse. Und zwar nicht "leer", sondern tatsächlich. Das ist zumindest in Deutschland so. Der Leerverkäufer ist die Aktie los! Die Aktie ist nun im Besitz des Käufers.
Die Dividende erhält der aktuelle Besitzer der Aktie. Damit ist das Thema Dividende erledigt.
Irgendwann wird der sogenannte Leerverkäufer sich wieder Aktien besorgen, d.h. kaufen. Und er wird sie aufgrund seiner vertraglichen Verpflichtungen dem Verleiher wieder übereignen. Mit Dividenden hat das nichts zu tun.
|