der Zinsfestschreibungsdauer mehr Baukredite aus von ihnen gesammelten Einlagen refinanzieren und weniger auf die Vermittlung von Fremddarlehen zurückgreifen müssen.
Idealerweise entprechen sich die von Kunden bei einem Kreditinstitut getätigten Einlagen und Sparprodukte einerseits und die von dem Kreditinstitut begebenen Kredite hinischtlich ihrer Fristigkeit (Goldrne Bankregel). Aus Erfahrung weiß aber die Bank, dass i.d.R nicht alle Kunden, die Einlagen getätigt haben, diese an einem Tag abheben - somit kann die Bank einen Teil dieser Einlagen (Bodensatz) auch länger ausleihen, als es deren Fristigkeit entspricht, was man als Fristentransformation bezeichnet. Aus Gründen der Vorsicht (Liquiditätsvorsorge) sollte ein Bank diese Fristentransformation nicht überdehen und auch der Gesetzgeber achtet mit einer Reihe von Vorschriften darauf, dass diese Fristentranformation nicht übertireben wird.
Leicht einzusehen ist daher, dass bei einem Baukredit mit varaibaler Verzinsung die Bank vielerlei Einlagen hat, um diesen Kreditwünschen frisiengerecht zu entsprechen. Je länger aber die Festschreibungszeit für die Zinsen der Baukredite werden, desto mehr Einlagen fallen für die entsprechenden Finanzierungen aus - und die Fristentrasformation mit dem Bodensatz darf man aus den oben genannten Grünen nicht überdehnen. Fehlen also einem Kreditiinsitut Einlagen und andere Passivprodukte mit langen Laufzeiten, haben sie nur die Möglichkeit, Kredite von Kreditgebern zu vermitteln, die Zugang zu solch langen Refinanzierungen haben - i.d.R. über Pfandbriefe aurf dem Kapitalmarkt.
Im Umkehrschluss folgt aus den obigen Ausführungen aber auch, dass man einem Rückgang der Festschreibungszeiten für Kreditzinsen eher auf die selbst gesammelten Einlagen und andere eigene Passivprodukte zurückgreifen kann und weniger auf die Vermittlung von Drittkrediten angewiesen ist.
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