Für die unterworfene natürliche Person Grinch

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neuester Beitrag: 24.05.17 18:43
eröffnet am: 16.05.17 18:14 von: Black Pope Anzahl Beiträge: 193
neuester Beitrag: 24.05.17 18:43 von: R.A.P. Leser gesamt: 15560
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17.05.17 10:29

129861 Postings, 7475 Tage kiiwiiHast es gefunden ?

17.05.17 12:42

9843 Postings, 4621 Tage Black PopeHaben wir jetzt eine Verfassung


Wie können wir eine Verfassung haben wenn diese angeblich nicht erwünscht ist vom Volk.

Als im Jahre 1949 der Parlamentarische Rat das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland verabschiedete, wurde mit dem Namen „Grundgesetz“ vor allem der vorübergehende Charakter des Verfassungstextes deutlich gemacht. Das Grundgesetz sollte als Provisorium solange gelten, bis die Teilung Deutschlands ein Ende fände. Anschließend sollte es durch eine Verfassung ersetzt werden, die sich die Bürger Deutschlands in freier Selbstbestimmung geben würden. Dieser Sprachgebrauch impliziert in der Staatspraxis jedoch keineswegs einen provisorischen Charakter, wie das Beispiel anderer Verfassungen, etwa im skandinavischen Raum oder für die Niederlande, zeigt. Dass vom Grundgesetz „für“, nicht dem Grundgesetz „der“ Bundesrepublik Deutschland die Rede ist, entspricht ebenfalls üblicher Begriffsverwendung.[28]

In den 40 Jahren Verfassungspraxis der Bundesrepublik erwies sich das Grundgesetz als ein Erfolgsmodell, so dass das Bedürfnis einer Neukonstituierung des wiedervereinigten Deutschlands bei Weitem nicht das Verlangen nach Kontinuität übersteigen konnte oder eine von dem deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossene Verfassung nicht erwünscht wird. Das Grundgesetz blieb, abgesehen von einigen geringfügigen Änderungen, in der bewährten Form erhalten. Durch den Einigungsvertrag wurde das Grundgesetz etwa in der Präambel oder Artikel 146 verändert.[29]



 

17.05.17 12:56

6794 Postings, 2789 Tage 007_Bond@BP

Wo steht geschrieben, dass eine Verfassung nicht vom Volk erwünscht ist? Und ... wie authentisch ist diese Quelle?  

17.05.17 13:38
1

9756 Postings, 5487 Tage MulticultiVielleicht geht er

von Russland aus ,nehm ich mal an.:-))))  

17.05.17 16:28

9843 Postings, 4621 Tage Black PopeEs stimmt 007_Bond

mein Fehler ich wollte Anfangs etwas anderes Schreiben und war in der Eile. Es steht nicht das es vom Volk nicht erwünscht ist, sonder das, eine von dem deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossene Verfassung nicht erwünscht wird.

 

17.05.17 16:36

129861 Postings, 7475 Tage kiiwiiIch bin das Volk & wünsche keine andere Verfassung

Kannst dich also beruhigen.  

17.05.17 16:48
3

9843 Postings, 4621 Tage Black PopeWarum soll ich mich beruhigen



der Thread soll aufklären und einen Lerneffekt erzielen.

Deine Einzeiler kannst du bei  Rapante Rapante loswerden.

Und das Volk bist du schon mal nicht, das Volk ist eine Gruppe von Menschen.  

17.05.17 16:59

9756 Postings, 5487 Tage MulticultiAch Pope

du solltest mal Pigern,den Jakobsweg und wenns nur bis zur Landesgrenze reicht,du wirst
erleuchtet werden,Hoffe ick,wenn nicht versuchs mit nen Wodka.:-))))  

17.05.17 17:15

4706 Postings, 8270 Tage R.A.P.Evtl. ist liest man hier die Lösung deiner...

...Probleme:

Auszüge:
...Für eine neue Verfassung bedürfte es nun aber nicht, wie viele meinen, zwingend einer Volksabstimmung oder eines Volksentscheides. Das wäre eine Möglichkeit, aber nicht die einzig denkbare....

...Das Volk wählt eine verfassunggebende Versammlung mit dem ausdrücklichen Auftrag, ein Staatsgrundgesetz auszuarbeiten und zu verabschieden, ohne dass eine neuerliche Entscheidung des Volkes über die neue Verfassung vorgesehen wäre....

Obige Auszüge liest man auf Seite 2.

http://www.zeit.de/2011/43/P-Europa-Verfassung







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Dieses Posting wurde maschinell erstellt und ist auch ohne Unterschrift gültig

17.05.17 17:21
3

129861 Postings, 7475 Tage kiiwiiDie ganze Diskussion ist so unnötig wie ein Kropf.

Wir haben eine hervorragende Verfassung, an der es nichts (oder nur sehr wenig) auszusetzen gibt,und mit der die hiesige Bevölkerung auch wunderbar leben kann.  Es besteht weder Grund noch Anlass für eine neue Verfassung.    

17.05.17 18:00
2

36845 Postings, 7536 Tage TaliskerNein, der Thread soll nicht aufklären,

der Thread soll verwirren und Zweifel säen.
Einen Lerneffekt gibt es, obwohl das längst bekannt war - wie agiert ein Internettroll?
Z.B. zitiert er nicht ganze Sätze, sondern nur sinnverzerrende Halbsätze. Und stellt sich dabei ein wenig doof und, natürlich, völlig unschuldig.
Der Satz heißt
"In den 40 Jahren Verfassungspraxis der Bundesrepublik erwies sich das Grundgesetz als ein Erfolgsmodell, so dass das Bedürfnis einer Neukonstituierung des wiedervereinigten Deutschlands bei Weitem nicht das Verlangen nach Kontinuität übersteigen konnte oder eine von dem deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossene Verfassung nicht erwünscht wird."
Mal wieder - was gibt es daran nicht zu verstehen? Das Grundgesetz ist ein dermaßenes Erfolgsmodell, dass, abgesehen von ein paar Extremisten, niemand eine andere Verfassung haben möchte.
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Tja, kann ja so sagen, kann nichts dazu sagen, ob das sein kann, oder nicht.

17.05.17 19:12

9843 Postings, 4621 Tage Black PopeAch ja Talisker



du kennst doch nicht einmal den Unterschied zwischen einer Verfassung und einen Grundgesetz, desweiteren versuchst zu hier Wikipedia zu interpretieren.

Nenne mir mal den Unterschied zwischen einer Verfassung und einem Grundgesetz.

 

17.05.17 19:31
4

36845 Postings, 7536 Tage TaliskerEs gibt keinen

In Deutschland heißt die Verfassung Grundgesetz.
Das war ja einfach.
Und ich interpretiere wikipedia (auf das du dich hier die ganze Zeit stützt) nicht, ich lese, was da steht. Wenn dir (angeblich, ich glaube es dir nicht) das notwendige Leseverständnis fehlt, ist das nicht mein Problem.
Und noch ein Tipp fürs Leben: Des Weiteren auseinander, letzteres groß.
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Tja, kann ja so sagen, kann nichts dazu sagen, ob das sein kann, oder nicht.

17.05.17 19:43

9843 Postings, 4621 Tage Black Popetalisker rausreden kannst du dich



bei Kleinkindern, hier zieht das nicht.



Nenne den mir den Unterschied zwischen einer Verfassung und eines Gesetzes.  

17.05.17 19:47
2

179550 Postings, 8252 Tage GrinchEr hat sich nicht rausgeredet.

Er hat dir geantwortet. Das blendest du aber wieder aus... wie immer... kriegst du eigentlich nen Nervenzusammenbruch, wenn du merkst was für einen Blödsinn du da glauben willst?  

17.05.17 19:49
1

2211 Postings, 3024 Tage Stuff_Wild@Black Pope ....

warum das ganze gespradel?

Erklär doch mal lieber, was Dir an unserem "Grundgesetz" nicht gefällt ....  

17.05.17 19:50

129861 Postings, 7475 Tage kiiwiimit Autisten ist schwer zu rechten

17.05.17 19:54
1

20175 Postings, 2590 Tage SzeneAlternativEin Kampf gegen die Windmühle

Nix hören, nix sehen  

17.05.17 19:55

22261 Postings, 4982 Tage The_Hopeohne zu linken

Hatte es vor Monaten schon geschrieben,
der Grinch hat Therapiewirkung.

Wie kleine Leute Freude machen

*duck*  

17.05.17 19:55

129861 Postings, 7475 Tage kiiwiiwem sagste das ...

17.05.17 19:56

129861 Postings, 7475 Tage kiiwii95 für 93

17.05.17 19:56

9843 Postings, 4621 Tage Black Pope@ Stuff Wild



Erst einmal soll mir Talisker den Unterschied zwischen einer Verfassung und einem Gesetz (von mir aus einem Grundgesetz,Bundesgesetz (Schweiz) erklären.

 

17.05.17 20:01
1

9843 Postings, 4621 Tage Black PopeUnd schon ist unser Talisker verschwunden,



muss wohl erst perTelefonjocker mit st telefonieren.  

17.05.17 20:01
1

2211 Postings, 3024 Tage Stuff_Wild@Black Pope ... ich probier es mal ..

Die Verfassung:

Die schriftlich niedergelegten Grundsätze über Form und Aufbau eines Staates, seiner eigenen Rechte und Pflichten und die seiner Bürger.

Das Grundgesetz:

Das Grundgesetz (GG) ist die Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland. Es wurde vom Parlamentarischen Rat, dessen Mitglieder von den Landesparlamenten gewählt worden waren, am 8. Mai 1949 beschlossen und von den Alliierten genehmigt. Es setzt sich aus einer Präambel, den Grundrechten und einem organisatorischen Teil zusammen. Im Grundgesetz sind die wesentlichen staatlichen System- und Werteentscheidungen festgelegt. Es steht im Rang über allen anderen deutschen Rechtsnormen.

 

17.05.17 20:10

20856 Postings, 4075 Tage Weckmann"Die Entscheidung auf Grund mündlicher Verhand-

lung ergeht als Urteil, die Entscheidung ohne mündliche Verhandlung als Beschluß." - § 25 Abs. 2 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG).

"Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts ergehen "im Namen des Volkes"." - § 25 Abs. 4 BVerfGG.

https://dejure.org/gesetze/BVerfGG/25.html

Hier gibt es dann auch mal ein paar Beispiele für Urteile des Bundesverfassungsgerichts:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/...typ=Urteil&language_=de

Lissabon-Urteil gefällig? https://www.bundesverfassungsgericht.de/...es20090630_2bve000208.html

Wundert nicht, dass Black Pope dies alles nicht erwähnt.  

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