Macht grundsätzlich Sinn, was du geschrieben hast, glauben kann ich es allerdings nicht. Gerade bei Sammelklagen ist es doch eher so, dass zu Beginn ein Zulauf ist, der dann aber sehr stark abebbt. Ich kann es mir sehr schwer vorstellen, dass derzeit überhaupt Klagewillige hinzukommen. Dennoch gibt es sicher viele Anfragen, die natürlich beantwortet werden müssen, um eine Chance auf weitere Mandate zu haben. Der Aufwand zahlt sich aber nur in einem sehr eingeschränkten Maße aus. Jene, die noch nicht dabei sind, schauen sich gemütlich an, was dabei rauskommt und machen es dann selber geltend, ohne dass dabei jemand mitschneidet. Deshalb wird darauf hingewiesen, dass man nur mehr dabei ist, wenn man sich bis xy meldet und Mandat erteilt - ist wie ein Druckverkauf seiner juristischen Leistungen. Dass hier nicht im Ansatz Verjährung droht, wissen auch sehr viele, also wofür sollte man sich anschließen. Dass hier ein Vergleich herauskommt ist klar, damit ist aber auch klar, dass es keinen Kostenersatz durch Steinhoff gibt.
Ich rechne also nicht damit, dass man sich bis Jänner „Zeit lässt“, sondern wird Steinhoff sehr klar aufgezeigt haben, was man bereit ist zu geben, nämlich xy % aller Forderungen (natürlich gestaffelt nach Kaufzeitpunkt bzw. auch Verkauf) insgesamt aber nicht mehr als € Z. Dieses Z reduziert sich allerdings, sollte es bis zum —.—.—— zu keiner Einigung kommen, um etwaige weitere Verluste (Stichwort Zinsen schwer stemmbar). Genau mit diesem Druck wird es von Steinhoff, wie ich glaube, angeboten und wird durch die „Androhung bzw. Bekanntgabe“ verstärkt, dass jene Unternehmen, die das ganze zahlen könnten, verkauft werden müssen. Auch die Anwälte stehen hier stark unter Druck, denn die mir bisher bekannten Konditionen sehen keine wirklich Bezahlung der Anwälte vor, sollte das Verfahren verloren gehen bzw. keine Zahlung von Steinhoff kommen. Es ist also eine Gratwanderung, wie lange man pokert und ab welchem Betrag man zustimmt bzw. den Mandanten dies empfiehlt.
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