Intel jetzt fast überall "inside" Bislang hatte Intel seine Marke "Intel inside" unter der Registernummer 2020240 beim Deutschen Patent- und Markenamt für die Waren/Dienstleistungen "Computer und Prozessoren, Halbleiterbauelemente, Speicher, Computerkomponenten, Schnittstellen und auf maschinenlesbare Datenträger aufgezeichnete Computerprogramme" eingetragen. Nun ließ der Chiphersteller die Eintragung unter der Registriernummer 30441271.6 enorm erweitern.
So liest sich die Neueintragung wie das Stichwortverzeichnis eines Elektronik-Katalogs: Neben Computer, Computer-Hardware, Halbleiter, Mikroprozessoren und andere Halbleitergeräte, Kommunikations- und Netzwerk-Halbleiter, integrierte Schaltkreise, Computer-Chipsätze, Computer-Hauptplatinen und -Tochterkarten, Mikrocomputer, Computer-Workstations, softwareprogrammierbare Prozessoren, Notebooks und Laptops, tragbare Computer, Taschencomputer, persönliche, digitale Assistenten (PDAs), Computer-Firmware und Betriebssystem-Software, Computer- und Telekommunikations-Netzwerkhardware und -Netzwerksoftware, Server, Computer-Netzwerkadapter, Schalter, Router (Überleiteinrichtungen) und Netzknoten, drahtlose und verdrahtete Modems und Kommunikationskarten und -geräte, Netzwerkadapter und Netzwerkadapterkarten sowie Mobiltelefone, Funktelefone und Kommunikationsgeräte ist nun auch der Bereich Unterhaltungselektronik erfasst.
Aufgelistet sind so jetzt auch Computer-Peripheriegeräte, Hardware, Software und Peripheriegeräte für den Einsatz zusammen mit Unterhaltungselektronikgeräten, computergesteuerte und drahtlose Unterhaltungselektronikgeräte, Computer-Hardware und -Software für den Einsatz in Verbindung mit individueller, interaktiver TV-Programmierung und Computer-Peripheriegeräte für die individuelle, interaktive TV-Programmierung. Und offenbar will Intel aber völlig auf Nummer sicher gehen, dass keine Geräteklasse durch das Netzt rutscht. So hat der Chiphersteller auch ganz allgemein Fernseher, Videokassettenrecorder (VDRs), digitale Videodiscs (DVDs) und CD-Player und -Recorder, DVDs, CDs, Funkgeräte, Walkie-Talkies, Hi-Fi-Stereoanlagen, Lautsprecher, Digitalkameras; digitale Camcorder; externe Fernbedienungsgeräte für die Bedienung von Computern und Unterhaltungselektronikgeräten; Breitband-Bildschirmanzeigen; Plasmaanzeigen; drahtlose Geräte für die Verbindung von Computern und Computernetzwerkanlagen mit anderen elektronischen oder elektrischen Geräten sowie "Zubehör, Teile und Verbindungsstücke und Testgeräte für die oben genannten Waren, soweit in Klasse 9 enthalten" eintragen lassen.
Besonderes Augenmerk verdienen sicherlich die Eintragungen "DVD" und "Digitalkameras" in dem Zusammenhang, dass der Chiphersteller in den vergangenen Wochen die Betreiber der Websites www.dvd-inside.de und movie-inside.de beziehungsweise www.foto-inside.de in anwaltlichen Schreiben zur Löschung ihrer Domains aufforderte. Interessant ist hier auch die zeitliche Abfolge der Geschehnisse: Laut Register des Deutsches Patent- und Markenamts handelte es sich bei dem Tag der Eintragung um den 21.09.2004. Einen Tag später verschickte die von Intel beauftrage Anwaltskanzlei das genannte Schreiben per Vorab-Fax an DVD- & Movie-Inside. Die Eintragung soll am 22. Oktober veröffentlicht werden.
Alles deutet darauf hin, dass Intel auch auf diesem Wege seine bereits zur CES 2001 geäußerten und gerade erst wieder bestätigten Pläne in Angriff nimmt, über ein Engagement im Unterhaltungselektronik-Sektor wachsen zu wollen. Immerhin beteiligte sich Intel Ende September an fünf Firmen für Home-Entertainment. Vielleicht bekommen wir auf den DVD-Videorecordern der nächsten Generation ja schon eine der fünf neuen Variationen der Bildmarke (darunter ein herzförmiges Symbol mit "Intel inside"-Aufdruck) zu sehen, die ebenfalls eingetragen wurden. (nij/c't)
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