So einfach, wie von dir dargestellt, ist es nicht. Zum Schutze der Gläubiger.
Dadurch, dass das Insolvenzgericht dem Antrag auf das Regelinsolvenzverfahren statt gegeben hat, folgte die Auflösung der AG nach §262 AktG.
Die A.I.S. AG befindet sich nun im Regelinsolvenzverfahren. Der Antrag kann nicht mehr zurück genommen werden. Es ist zudem bereits die Aufforderung nach $28 InsO erfolgt...
Für die Aufhebung des Insolvenzverfahrens bedarf es nun
1. der erfolgreichen (!) sofortigen Beschwerde des Schuldners nach §34 InsO, wobei dann ein Beschwerdegericht tätig wird (alle Karten seitens der A.I.S. AG auf den Tisch*)
oder
2. der Vorlage eines Insolvenzplans nach §218 InsO mit Fortführungsbeschluß nach §274 AktG
oder
das Regelinsolvenzverfahren geht in die Abwicklungsphase über und finito.
*) Auch den fehlenden Jahresbericht 2014 sowie saubere Finanzberichte der letzten Zeit. ;-)
Jemand die Veröffentlichung des Jahresberichtes 2014 gefunden inzwischen ? LOL.
|