Die Gläubiger sollen über einen Arrest gegen Safbon abstimmen, wie es scheint. §89 Insolvenzordnung steht Einzelvollstreckungen zwar entgegen, aber der Insoverwalter wird da wohl einen anderen Plan haben. Ob das klappt, steht in den Sternen.
"Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier: Zustimmung zur Einreichung eines Arrestantrages gegen die SafBon Water Services (Holding Inc), Shanghai SafBon InvestmentCo LTD, Shun Lin Chang und Guo Ping Li, Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 13.12.2021 nebst Beschlussanträgen verwiesen. 111 IN 14/21 Amtsgericht Saarbrücken, 16.12.2021 neu.insolvenzbekanntmachungen.de
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