Ups, stimmt, ich bin hier etwas locker mit den Rechtsbegriffen umgegangen. Anwendbar sind Rechtsnormen in unserem Lande gottlob immer.
Ich wollte hier aber keineswegs Anwälte schlecht reden und habe auch keine voreingenommene schlechte Meinung von ihnen. Fact ist nur, dass bei Anwälten vieles erst einmal "anwendbar" ist, bis die Gerichtsbarkeit erklärt, dass es im speziellen Fall nicht "einschlägig" ist. Ist ja auch verständlich, warum sollten die Anwälte die Hälfte ihrer Kunden schon vorab nach Hause schicken, weil die Chancen zu gering sind. Wer verzichtet schon freiwillig auf Einnahmequellen?
Dass Anwälte oftmals (nicht immer) qualifizierter als Richter sind, hängt aber auch genau mit diesem Thema zusammen: Sie müssen Kunden (sprich Mandanten) finden, um zu überleben. Richter benötigen insoweit etwas weniger Werbung. Das KANN sich in der weiteren Qualifikation auf Dauer auswirken.
So, aber damit genug zu diesem treadabweichenden Thema, aber im Moment wars ja hier ohnehin ziemlich ruhig.
Dann mal weiterhin alles Gute auf dem Weg zum Volljuristen!
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