Es ist so:
Normalerweise ist es nicht möglich, Geistiges Eigentum "Intellectual Property / IP" buchhalterisch zu aktivieren.
Dies wurde im vorl. Falle umgangen. Indem das Recht und IP in eine UK firma Claimpicker
eingegeben wurde.
Anschliessend wurde diese Firma für € 3 Mio. von der Schweizer Firma übernommen.
Und, oh Herrlichkeit, das Aktienkapital konnte auf CHF 4,25 Mio. erhöht werden.
Die Idee ist zwar da. Der Aufwand wurde jedoch noch nicht geleistet.
Schweizer Revisoren müssen sich jetzt mit dem Thema auseinandersetzen, ob dieses Vorgehen zulässig ist. Wenn ja, sind Missbräuchen Tür und Tor geöffnet. Nennen wir das Creative Accounting (Matrjoschka Prinzip) oder ist das schon Betrug.
Nachteilig ist dies sicher für jede andere start-up-Firma, welche den schweren Weg, wie er
üblich ist einschlagen muss. Und Investoren bezügl. vorhandener Werte nicht "bescheisst" !
Apropos: Gefragt ist jetzt die Revisionsaufsichtsbehörde
www.revisionsaufsichtsbehoerde.ch/docs/...483&sp=D&domid=1063