ALNO AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung ALNO AG 29.11.2012 10:55 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------- Veröffentlichung gem. § 26 Abs. 1 WpHG Die Whirlpool Corporation, Benton Harbour, USA, hat der ALNO AG am 27. November 2012 gemäß §§ 21 Abs. 1, 25a und 24 WpHG mitgeteilt, dass den folgenden Personen die nachfolgend genannten Stimmrechtsanteile an der ALNO AG (WKN: 778 840 / ISIN: DE 0007788408), Pfullendorf, Deutschland, zustehen: 1. Whirlpool Germany GmbH a) Mitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG Der Stimmrechtsanteil der Whirlpool Germany GmbH, Stuttgart, Deutschland, an der ALNO AG hat am 21. November 2012 die Stimmrechtsschwellen von 15 % und 10 % unterschritten und betrug zu diesem Zeitpunkt 6,80 % (entsprechend 4.762.991 Stimmrechten). b) Mitteilung gemäß § 25a WpHG Ferner hat der auf Grund des von ihr gehaltenen Finanzinstruments im Sinne von § 25a WpHG bestehende Stimmrechtsanteil der Whirlpool Germany GmbH, Stuttgart, Deutschland, an der ALNO AG am 21. November 2012 die Stimmrechtsschwellen von 30 %, 25 %, 20 % und 15% unterschritten und betrug zu diesem Zeitpunkt 12,50 % (entsprechend 8.762.991 Stimmrechten). Hiervon entfallen 6,80 % (entsprechend 4.762.991 Stimmrechten) auf Stimmrechte, die der Whirlpool Germany GmbH gemäß § 21 Abs. 1 WpHG zustehen, und 5,71 % (entsprechend 4.000.000 Stimmrechten) auf ein Finanzinstrument im Sinne von § 25a WpHG. Bei dem Finanzinstrument handelt es sich um einen Vertrag, aufgrund dessen die Whirlpool Germany GmbH aufschiebend bedingt zum Abschluss eines Vertrages über den Erwerb von 4.000.000 Aktien an der ALNO AG berechtigt ist. Die Fälligkeit des Finanzinstruments tritt mit Eintritt der aufschiebenden Bedingung ein. Der Eintritt der aufschiebenden Bedingung ist auch von Umständen abhängig, welche die Whirlpool Germany GmbH nicht kontrolliert. c) Mitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG Der Stimmrechtsanteil der Whirlpool Germany GmbH, Stuttgart, Deutschland, an der ALNO AG hat am 22. November 2012 die Stimmrechtsschwellen von 10 %, 15 % und 20 % überschritten und betrug zu diesem Zeitpunkt 24,88 % (entsprechend 17.437.821 Stimmrechten). d) Mitteilung gemäß § 25a WpHG Ferner hat der auf Grund des von ihr gehaltenen Finanzinstruments im Sinne von § 25a WpHG bestehende Stimmrechtsanteil der Whirlpool Germany GmbH, Stuttgart, Deutschland, an der ALNO AG am 22. November 2012 die Stimmrechtsschwellen von 15%, 20 %, 25 % und 30 % überschritten und betrug zu diesem Zeitpunkt 30,58 % (entsprechend 21.437.821 Stimmrechten). Hiervon entfallen 24,88 % (entsprechend 17.437.821 Stimmrechten) auf Stimmrechte, die der Whirlpool Germany GmbH gemäß § 21 Abs. 1 WpHG zustehen, und 5,71 % (entsprechend 4.000.000 Stimmrechten) auf ein Finanzinstrument im Sinne von § 25a WpHG. Bei dem Finanzinstrument handelt es sich um einen Vertrag, aufgrund dessen die Whirlpool Germany GmbH aufschiebend bedingt zum Abschluss eines Vertrages über den Erwerb von 4.000.000 Aktien an der ALNO AG berechtigt ist. Die Fälligkeit des Finanzinstruments tritt mit Eintritt der aufschiebenden Bedingung ein. Der Eintritt der aufschiebenden Bedingung ist auch von Umständen abhängig, welche die Whirlpool Germany GmbH nicht kontrolliert. 2. Whirlpool Corporation a) Mitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG Der Stimmrechtsanteil der Whirlpool Corporation, Wilmington, Delaware, USA, an der ALNO AG hat am 21. November 2012 die Stimmrechtsschwellen von 15 % und 10 % unterschritten und betrug zu diesem Zeitpunkt 6,80 % (entsprechend 4.762.991 Stimmrechten). Davon sind der Whirlpool Corporation 6,80 % (entsprechend 4.762.991 Stimmrechten) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 3 WpHG über die Whirlpool Germany GmbH, eine Tochtergesellschaft der Whirlpool Corporation, deren Stimmrechtsanteile an der ALNO AG 3 % oder mehr beträgt, zuzurechnen. b) Mitteilung gemäß § 25a WpHG Der auf Grund des von ihr mittelbar gehaltenen Finanzinstruments im Sinne von § 25a WpHG bestehende Stimmrechtsanteil der Whirlpool Corporation, Wilmington, Delaware, USA, an der ALNO AG hat am 21. November 2012 die Stimmrechtsschwellen von 30 %, 25 %, 20 % und 15% unterschritten und betrug zu diesem Zeitpunkt 12,50 % (entsprechend 8.762.991 Stimmrechten). Hiervon entfallen 6,80 % (entsprechend 4.762.991 Stimmrechten) auf Stimmrechte, die der Whirlpool Corporation gemäß § 21 Abs. 1 WpHG zustehen, und 5,71 % (entsprechend 4.000.000 Stimmrechten) auf ein Finanzinstrument im Sinne von § 25a WpHG. Bei dem Finanzinstrument handelt es sich um einen Vertrag über die aufschiebend bedingte Berechtigung zum Abschluss eines Vertrages über den Erwerb von 4.000.000 Aktien an der ALNO AG. Die Fälligkeit des Finanzinstruments tritt mit Eintritt der aufschiebenden Bedingung ein. Der Eintritt der aufschiebenden Bedingung ist auch von Umständen abhängig, welche die Whirlpool Corporation nicht kontrolliert. Die Whirlpool Corporation hält die aufgrund des Finanzinstruments im Sinne von § 25a WpHG mitteilungspflichtigen 5,71 % (entsprechend 4.000.000 Stimmrechten) mittelbar gemäß § 25a Abs. 1 Satz 1 WpHG über ihre Tochtergesellschaft Whirlpool Germany GmbH. c) Mitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG Der Stimmrechtsanteil der Whirlpool Corporation, Wilmington, Delaware, USA, an der ALNO AG hat am 22. November 2012 die Stimmrechtsschwellen von 10 %, 15 % und 20 % überschritten und betrug zu diesem Zeitpunkt 24,88 % (entsprechend 17.437.821 Stimmrechten). Davon sind der Whirlpool Corporation 24,88 % (entsprechend 17.437.821 Stimmrechten) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 3 WpHG über die Whirlpool Germany GmbH, eine Tochtergesellschaft der Whirlpool Corporation, deren Stimmrechtsanteile an der ALNO AG 3 % oder mehr beträgt, zuzurechnen. d) Mitteilung gemäß § 25a WpHG Der auf Grund des von ihr mittelbar gehaltenen Finanzinstruments im Sinne von § 25a WpHG bestehende Stimmrechtsanteil der Whirlpool Corporation, Wilmington, Delaware, USA, an der ALNO AG hat am 22. November 2012 die Stimmrechtsschwellen von 15%, 20 %, 25 % und 30 % überschritten und betrug zu diesem Zeitpunkt 30,58 % (entsprechend 21.437.821 Stimmrechten). Hiervon entfallen 24,88 % (entsprechend 17.437.821 Stimmrechten) auf Stimmrechte, die der Whirlpool Corporation gemäß § 21 Abs. 1 WpHG zustehen, und 5,71 % (entsprechend 4.000.000 Stimmrechten) auf ein Finanzinstrument im Sinne von § 25a WpHG. Bei dem Finanzinstrument handelt es sich um einen Vertrag über die aufschiebend bedingte Berechtigung zum Abschluss eines Vertrages über den Erwerb von 4.000.000 Aktien an der ALNO AG. Die Fälligkeit des Finanzinstruments tritt mit Eintritt der aufschiebenden Bedingung ein. Der Eintritt der aufschiebenden Bedingung ist auch von Umständen abhängig, welche die Whirlpool Corporation nicht kontrolliert. Die Whirlpool Corporation hält die aufgrund des Finanzinstruments im Sinne von § 25a WpHG mitteilungspflichtigen 5,71 % (entsprechend 4.000.000 Stimmrechten) mittelbar gemäß § 25a Abs. 1 Satz 1 WpHG über ihre Tochtergesellschaft Whirlpool Germany GmbH.
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