Doch, das ist die Wahrheit, warum sollte die Bafin Falschinformationen geben? Steht ja auch so in dem von mir geposteten URTEIL.
Veröffentlichen muss der IV NICHT, der gesetzlichen Pflicht MUSS auch in der Insolvenz der Emittent/Schuldner/AG/Vorstand/Aufsichtsrat Fogle leisten. Ich habe letztes Jahr mal mit einem Insolvenzverwalter über das Thema Stimmrechte gesprochen. Dieser Ssaget mir, dass er Stimmrechtsmeldungen, die irrtümlich bei ihm landen, an den Emittenten weiterleitet, da er das Verwaltungsverfahren nach dem WpHG nciht behindern möchte.
Falls du noch Fragen hast, ruf oder schreib doch die Bafin an. Habe ich letzten Donnerstag auch getan wegen so einiger Fragen zu Wizcom und ein paar anderen AGs. Dort findet man aufmerksame Zuhörer und Hilfsbereitschaft. Viel besser als früher.
Meine Meinung.
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