...Verlustvortrag ist das Zauberwort. Du stellst Deine Aktien zum Verkauf! Dazu benötigt es einen Käufer. Findet sich keiner, dann kaufst Du über ein zweites Konto Deine eigenen 1.000 Aktien billig auf. Damit hast Du einen Kursverlust realisiert, den Du mit kommenden Gewinnen verrechnen kannst. Beispiel: Du hast für 1.000 Aktien zum Kurs von 1,00 € gekauft. Das Unternehmen geht in die Insolven, der Kurs fällt auf 0,01 €. Durch den Verkauf realisierst Du einen Kursverlust vom 990,- €, der auf dem Konto gespeichert wird. Hast Du bei einem nachfolgenden Gewinn mit einer X beliebigen Aktie einen Gewinn erzielt, z.B. 2.000,- € wird hier automatisch der Verlust abgezogen, so dass ein zu versteuernder Gewinn von 1010,- € übrig bleibt. Die Kapitalertragssteuer beträgt 25% + Solizuschlag also 26,4%, die Dir dann nur auf den gewinn von 1010,- berechnet werden. Somit hast Du 261,36 € vom Staat zurück bekommen. Verkaufst Du die Aktien nicht, verschenkst Du diesen Verlustvortrag von 26,4 %! Die neu eingekauften Aktien, hast Du dann als Leiche im Keller...
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