Hier liegt indirekt leider ein Risiko für unsere BCL. Mit dem gerichtlichen Vergleich erhielt unsere BCL zwar die Erkundungslizenz, (noch) nicht aber die Abbaulizenz.
Wenn nun hinsichtlich der Loslösung Bougainvilles von Papua Neuguinea keine einvernehmliche Lösung erzielt werden kann (da Marape dies nicht will) dann wird Bougainville das tun was PNG seinerseits bei Australien machte: Den eigenständigen Austritt!
In diesem Fall ist das Risiko groß, dass Marape die mehrfacht zugesagte Übertragung der Anteile von BCL nicht vollzieht (wegen der Verhandlungen um die Stempelsteuer ist diese ggf. formal noch nicht erfolgt). PNG konnte damals die Unabhängigkeit insbesondere deshalb erlangen, weil es die Einnahmen von BCL gab!
Wenn nun aber die AGB wegen der (noch) nicht erfolgten Übertragung den gleich hohen Anteil PNGs an BCL hat, besteht die Gefahr, dass die Abbaulizenz deshalb nicht unserer BCL erteilt wird. Das wäre dann fatal für uns.
Hier übrigens die Rede von Massat:
https://www.youtube.com/watch?v=BqbwNzrS-jE&t=18sIch hoffe sehr, dass dies nicht so kommt. Daher hatte ich hier im Forum ja bereits mal den Gedanken angesprochen, dass die Übertragung der von RT geschenkten Anteile sofort kostenfrei an die AGB erfolgt (damit liegen dann bereits über 50% bei den Menschen von Bougainville) und über die historische Beteiligung von PNG dann im Zuge der Loslösung und künftigen Zusammenarbeit der dann benachbarten Staaten gesprochen wird. Das wäre dann einvernehmlich und vermutlich für alle Beteiligten die auf Dauer beste Lösung!
Drücken wir die Daumen!