Bei einem Sharedeal müssen die Aktionäre einen entsprechenden Beschluss auf einer ausserordentlich HV fassen, damit die Kapitalherabsetzung und die anschließenden Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechtes der Altaktionäre auch rechtlich durchgeführt werden könnten.
Bei einem Assetdeal (also dem Verkauf von materiellen und immateriellen Gütern), schließt der Sachwalter den Kaufvertrag ab, der allerdings i.d.R. der Zustimmung des Gläubigerausschusses (wenn einer gebildet wurden) bzw. der Gläubigerversammlung bedarf. Der Sachwalter hat im Rahmen seiner Tätigkeit sowohl die Interessen der Gläubiger als auch der Eigentümer zu vertreten - ein Mitspracherecht bei dem Verkauf von Assets haben die Eigentümer allerdings nicht!
Ich glaube Ihnen ja, dass es diesen "Familienzusammenhalt" bei Greenvironment gibt. Trotzdem fällt es mir schwer die Lage so zu beurteilen, wie Sie es tun. Fakt ist, dass es einen Insolvenzantrag gibt; fakt ist es weiter, dass die Anzahl der Aktien sich auf mehr als 15 Mio vergrößert hat (zumindestens war das der Stand von Mai - wenn ich es richtig in Erinnerung habe). Ich bin mir sehr, sehr sicher, dass die Anzahl mittlerweils auf mindestens 17-18 Mio Aktien angestiegen ist - dies sollte aus dem HR in England ersichtlich sein! Wer sollte nach Ihrer Meinung die restlichen Aktien zeichnen - und zu welchem Preis? Das Unternehmen benötigt ca. 2,5 - 3,0 Mio Euro, um die jährlichen Betriebskosten (vor allem Lohnkosten) zu bezahlen, zudem werden liquide Mittel bzw. Kreditlinien für die Geschäftsbetrieb benötigt (wer soll da die Sicherheiten geben?).
Wenn Ihre Aussage stimmt, dass die Gründer niemanden Fremden so einfach zum Zuge kommen lassen, dann stellt sich doch die Frage, warum die nicht vor dem Insolvenzantrag geholfen haben. Oder helfen diese Gründer nach der Insolvenz - nur dass dabei dann die Altaktionäre auf die Strasse gestellt werden.
Es müssen gewichtige Gründe dafür sprechen, dass man wissentlich einen Insolvenzantrag abgibt - wenn Sie glauben, dass die Gründer genug Geld haben und nur das Beste für die Aktionäre im Sinn haben, dann erläutern Sie bitte auch warum die Geschäftsführung diesen Schritt gemacht hat!
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