"Dann zählen wir anders :-) " Ein Beispiel für die letztgenannte Kategorie von Abweisungsgründen ist unter anderem der Fall, dass die Position von (gegen die Homologierung stimmenden) Gläubigern und Anteilseignern durch den Vergleich erheblich schlechter wäre als im Falle einer Insolvenz." Dieser Satz gefällt mir ganz gut."
Mir gefällt der Satz ganz und gar nicht.
Der gesamte Absatz lautet: Die Rechtbank kann den Homologierungsantrag letztendlich aus allgemeinen Abweisungsgründen oder ergänzenden Abweisungsgründen, auf die sich die Gläubiger berufen müssen, abweisen. Ein Beispiel für die letztgenannte Kategorie von Abweisungsgründen ist unter anderem der Fall, dass die Position von (gegen die Homologierung stimmenden) Gläubigern und Anteilseignern durch den Vergleich erheblich schlechter wäre als im Falle einer Insolvenz."
Ich denke der Passus ist deshalb im WHOA, damit sich keine Gesellschaft arm rechnen und die Gläubiger billig abschütteln kann.( Und welcher Anahme vereint uns hier bei der Steinhoff-Spekulation??? - Jede Medaille hat zwei Seiten) O.g. Absatz muss im Gesamtzusammenhang gesehen werden.
Vermute Hamilton wird heute gegen die Installierung von Vertretern für die ausgewiesenen Gläubigerklassen argumentieren und hierzu u.a. die in SA anhängige Klage von Tekkie aufführen. Dabei wäre ich nicht all zu verwundert, wenn das Gericht eine Verschiebung des finalen Hearings bis zur weiteren Klärung der Substanz der Tekkie-Klage auf Insolvenz vorschlägt/anordnet, oder eben das SoP deshalb nicht genehmigt.
Denn sollte es zur Installation von Gläubigervertretern in den beiden Klassen kommen sehe ich Hamilton beim SoP als ausgehebelt.
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