Tja, da wurden gestern gleichen 17 !!! Meldungen über Insidergeschäfte nun nachgereicht die der Aufsichtsratvorsitzende Jakopitsch über 1 Jahr !!! "vergessen" hatte zu melden. Massiver Verstoß gegen Art. 19 der Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596/2014, die ja aus Transparenzgründen solche Meldungen innerhalb von drei Tagen verlangt von Insidern wie Jakopitsch einer als AR-V ist.
Und da stellt sich angesichts des Umfangs der Verkäufe auch automatisch noch die heikle Frage, ob Jakopitsch nicht vielleicht als AR-V frisch zuvor Insiderinformationen erhalten hatte, die dem inneren Firmen-Zirkel kommende massive Verschlechterung der Firmenlage schon früh zeigten und er daher schnell und heimlich diese Aktien-Verkäufe durchzog, um spätere Verluste zu vermeiden, wenn alle anderen Marktteilnehmer sehen was los ist und dann der Verkauf-Kurs tiefer stünde. Wer kennt die Antwort darauf? Der Kursverlauf zeigt ja was im Anschluß der Verkäufe von Jakupitsch passierte. Für verbotene Insidergeschäfte kann man bis zu 5 Jahre Knast bekommen, wenn sowas nachweisbar ist. Also da sollte die BaFin vielleicht mal gebeten werden jetzt hier etwas genauer hinschauen was bei windeln.de so läuft bei den Insidern und gegebenenfalls harte Sanktionen erteilen gegen charakterlich ungeeignete AR-Mitglieder mit wenig Hang sich an Gesetze zu halten bei Meldepflichten, aber mit offensichtlich größerem Hang die eigenen Brieftasche zu füllen.
windeln.de: Späte Verkaufsmeldungen - https://www.4investors.de/nachrichten/...?sektion=stock&ID=156704 =>12.10.2021 "....Insgesamt 17 Meldungen zu Directors Dealings hat windeln.de heute publiziert. Und in allen 17 Fällen geht es um Aufsichtsrat Clemens Jakopitsch.Dabei sind die Verkäufe von Jakopitsch alles andere als neu. Sie erfolgten zwischen dem 30. Juni 2020 und dem 23. Juli 2020. Zwischen Aktion und Meldung liegen somit weit mehr als ein Jahr.Damals stand der Kurs von windeln.de noch sehr deutlich über 2,00 Euro, teils lag er sogar über 2,50 Euro. Zum Vergleich: Heute sind es knapp über 1,10 Euro. Der Aufsichtsrat hat sich damals von Aktien im Wert von mehr als 300.000 Euro getrennt. ...."
https://de.wikipedia.org/wiki/Insiderhandel => ".... Die durch Art. 14 MMVO verbotenen Verhaltensweisensind gemäß § 119 Abs. 3 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) jeweils mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen bedroht. .....Als Insider gilt, wer über eine kurserhebliche Information mit Bezug zu einem Insiderpapier oder dessen Emittenten verfügt, bevor diese Information öffentlich bekannt geworden ist. .....Als Insider kommen beispielsweise Personen in Betracht, die am Kapital eines Unternehmens oder eines mit ihm verbundenen Unternehmens beteiligt sind, die aufgrund ihrer Tätigkeit im Unternehmen Kenntnisse erlangen (zum Beispiel Vorstandsmitglieder, Aufsichtsratsmitglieder),
https://de.wikipedia.org/wiki/Eigengeschäfte_von_Führungskräften => ".... Als Eigengeschäfte von Führungskräften werden Wertpapiergeschäfte bezeichnet, die Führungskräfte mit Wertpapieren des eigenen Unternehmens tätigen. Aufgrund despotenziellen Zusammenhangs mit dem überwiegend verbotenen Insiderhandelwerden solche Geschäfte von den Aufsichtsbehörden besonders aufmerksam beobachtet. In der Europäischen Union regelt die seit Mitte 2014 gültige Marktmissbrauchsverordnung in § 19 MMVO umfangreiche Meldepflichten diesbezüglich
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