anbei die Antwort vom Amtsgericht Gießen. Ich hatte dort angefragt, ob es irgendwelche Termine zum Verfahren gibt.
Sehr geehrter Herr XXX,
Auf Ihre Anfrage vom 16.03.2011 wird mitgeteilt, dass in Insolvenzverfahren die öffentlichen Bekanntmachungen unter
www.Insolvenzbekanntmachungen.de eingesehen werden können.
Anspruch auf weitere Informationen haben lediglich die Verfahrensbeteiligten (z. B die Insolvenzgläubiger). Sollten Sie Ansprüche gegen die Gesellschaft haben, können Sie diese beim Insolvenzverwalter anmelden.
Im Verfahren stehen derzeit keine Gläubigerversammlungen an!!!
Mit freundlichen Grüßen
M. Kosempel
-Rechtspfleger Amtsgericht Gießen Insolvenzabteilung -
Tel. 0641-934-4518
eMail: Martin.Kosempel@ag-giessen.justiz.hessen.de
E-Mail-Verkehr:
Es ist nicht zulässig, bei den hessischen Gerichten und Justizbehörden per E-Mail eine Klage zu erheben, Rechtsbehelfe oder Rechtsmittel etc. einzulegen.
Für die Einreichung elektronischer Dokumente ist grundsätzlich das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) vorgesehen. Über
www.justiz.hessen.de <
www.hmdj.hessen.de > können Sie sich über den Stand der Einführung informieren.
Im Mahnverfahren der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist das Online-Mahnverfahren eingeführt.
Im Übrigen benutzen Sie bitte die Briefpost oder - soweit zulässig - das Telefax