Es besteht bereits eine Rechtslage die es den Ländern eindeutig verbietet die privaten Betreiber unter Androhung von Strafzahlungen an ihrer geschäftstätigkeit zu hindern (Kartelamtsurteil). Weiters gibt es Urteile von deutschen Gerichten die sich eindeutig gegen ein Verbot der Privaten aussprechen. Von dem ausstehenden EuGH Urteil zur Dienstleistungsfreiheit rede ich dabei noch gar nicht.
Das Bundesverfassungsgerichtsurteil besagt lediglich, dass Wettsucht bekämpft werden soll, wobei klar ist, dass das Lottospielen wenig bis kein Wettsuchtpotential hat (dazu gibt es bereits Studien).Darauf folgte eine Fehlinterpretation des Urteils durch die Länder, die das Monopol zu zementieren versuchen. Monopole widersprechen aber EU Recht. Und warum sollten die Privaten nicht in der Lage sein, Massnahmen zur Spielsuchtprevention (wenn die Notwendigkeit auch zweifelhaft erscheint) anzubieten (zb Spieleinsatzbeschränkungen, etc. auf freiwilliger Basis wie es dies zB bei den Österreichischen Lotterien gibt).
Und zur Zeit sieht es so aus, dass die Länder ihr Onlineangebot reduziert haben (allerdings nicht aus Spielsuchtprevention sondern weil die Länder nicht bereit waren das Teritorialprinzip aufzugeben und das Onlineangebot bundesweit zu öffnen), die Privaten jedoch wie gehabt handeln und lotto anbieten, sofern dies von den Ländern nicht untersagt wurde, wobei diese Verbote auf wackeligen Beinen stehen und teilweise von Gerichten aufgehoben wurden, da die Privaten ja nicht dem Teritorialprinzip unterliegen.
Also von geschicktem Handeln der Länder kann keine Rede sein - die Absicht dahinter ist auch eindeutig, aber eben auch nach derzeitigem Stand der Rechtslage gesetzeswidrig. Tipp 24 wird gut beraten sein Einspruch zu erheben.
|