Steinhoff Informationsforum

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neuester Beitrag: 22.03.24 13:38
eröffnet am: 18.11.21 15:55 von: LdPTdK Anzahl Beiträge: 89305
neuester Beitrag: 22.03.24 13:38 von: Yapic Leser gesamt: 65304140
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30.01.23 19:51
1

3568 Postings, 2255 Tage Lazomanms100

Genau und deswegen muss die SdK sehr schnell handeln sobald das raus ist am 2.2.23.
Denn wenn man hier nochmal Zeit verliert kann man definitiv nichts mehr erreichen.  

30.01.23 19:57

2994 Postings, 508 Tage Ms100Prozent#67087 - ich glaube die sdk wird sich noch

in dieser woche zum cvr aeussern. vielleicht nicht in fachanwaltlicher tiefe, aber im angemessenen umfang. in die tiefe kann man auch noch ein paar tage spaeter gehen.

letztendlich haengt aber alles von den stimmrechten ab, die die sdk auf der hv vertreten kann.

sind es nur 200millionen stimmen, ist das quasi nichts und man kann die ganze angelegenheit in die naechste tonne endlagern.

sdk braucht 25% + 1 stimme der registrierten stimmen auf der hv. dann kann man etwas bewirken. alles drunter ist verschwendete lebenszeit, imho.  

30.01.23 20:04

795 Postings, 5874 Tage Dow_Jones@SDK -liest Ihr hier mit?

Wie viel Stimmen brauchen wir, um uns einen AR Sitz erstmal zu sichern bzw. den Ordnungspunkt auf die HV zu bringen??  

30.01.23 20:06
1

827 Postings, 884 Tage Jason85also

immer noch die gleichen sinnlosen diskussionen seit dem 15.12  ...um auf die erkenntnis zu kommen das wir nochts nichts genaues wissen!!

fakt! ... einfach abwarten da verschwendete lebenszeit...  

30.01.23 20:10
1

827 Postings, 4686 Tage Mia2009Löschung


Moderation
Zeitpunkt: 31.01.23 10:31
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Spam

 

 

30.01.23 20:11
9

153 Postings, 480 Tage silver cloudLöschung


Moderation
Zeitpunkt: 31.01.23 10:32
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Beschäftigung mit Usern/fehlender Bezug zum Threadthema

 

 

30.01.23 20:19
4

153 Postings, 480 Tage silver cloudLöschung


Moderation
Zeitpunkt: 31.01.23 10:37
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Beschäftigung mit Usern/fehlender Bezug zum Threadthema

 

 

30.01.23 20:27
3

21992 Postings, 4205 Tage silverfreakyMir egal ob ich beliebt bin.

Habe auf jeden Fall die Sache richtig eingeschätzt.Ich erzähle ja nicht Dinge wie andere hier, um mich zu  profilieren oder andere abzuzocken.Da ich selbst noch mit Aktien dasitze, kann ich jetzt nur noch Hoffen das sie die Stimmrechte nicht bekommen.In der Form waren sie immer besser, aber der Inhalt war halt falsch.  

30.01.23 20:36
3

1003 Postings, 1192 Tage InlfuIch möchte doch lieber beliebt sein

deshalb helfe ich euch Steinhoff in die Insolvenz zu schicken. Es ist mir wirklich eine Herzensangelegenheit euch dabei zu unterstützen. Wir können uns danach gegenseitig auf die Schulter klopfen wenn wir dieses Ziel erreicht haben.  

30.01.23 20:44
2

21992 Postings, 4205 Tage silverfreakyIch war auf jeden Fall der

Einzige hier der immer eine konsequent gleiche Meinung hatte.Die anderen wie Dirty,Deol,Jeff sind jetzt mehr oder weniger verschwunden.Auch das habe ich euch vorhergesagt.  

30.01.23 20:46

26 Postings, 856 Tage Prinz_DarmendeLöschung


Moderation
Zeitpunkt: 31.01.23 10:41
Aktionen: Löschung des Beitrages, Nutzer-Sperre für 1 Tag
Kommentar: Provokation

 

 

30.01.23 20:52
1

863 Postings, 4907 Tage aboutback@Silver

"...Habe auf jeden Fall die Sache richtig eingeschätzt.Ich erzähle ja nicht Dinge wie andere hier, um mich zu  profilieren oder andere abzuzocken.Da ich selbst noch mit Aktien dasitze, kann ich jetzt nur noch Hoffen...."

Um Recht zu haben zeigst du gewaltigen Einsatz....hier im Forum.

Wie sieht's mit der realpraktischen Umsetzung von Recht bekommen aus?

Hast deine Aktienzahl schon der SdK gemeldet, oder bist, noch besser, Mitglied geworden?

 

30.01.23 21:41
19

420 Postings, 489 Tage Red Wood@Lazoman

"woher die Info dass das nicht gehen soll ?
Soll das Management jetzt noch rechtlich bedenkliches Angebot gemacht haben nach deiner Meinung ?

Du kannst Dirty fragen wenn du es nicht glaubst,  er hat es in Facebook sehr gut beschrieben was passieren wird wenn abgelehnt wird.

Also keine Ahnung wie du aufsowas kommst ?!"

Untenstehend ein Auszug aus dem Niederländischen "Stillen Pfandrecht" Seite 207 und 208 unter folgendem Link einsehbar:
https://www.yumpu.com/de/document/read/9940245/...er-niederlande-gwdg

Nach dem "Stillen Pfandrecht" der Niederlande, darf die Pfandsache erst Verwertet werden, wenn der Pfandgeber in Verzug gerät!
In Verzug gerät Steinhoff erst dann, wenn die Gläubiger die Schulden Fällig stellen und Steinhoff dann nicht zahlen kann!
Zusätzlich, dürfen die Gläubiger "Pfandnehmer" aus dem Erlös des Pfandes nur ihre Forderungen + den Aufwandskosten begleichen!
Überschüsse die nach der Begleichung noch bestehen, müssen an den Pfandgeber in diesem Falle an Steinhoff gehen!
Laut der Deutsch - Niederländischen Handelskammer, dürften die Gläubiger "Pfandnehmer" aus dem Erlös der Verpfändung auch nur den Betrag ihrer Forderung begleichen, die unter Konkursbedingungen erreicht werden könnten, was bedeutet, dass sie hier auch mit Abschlägen rechnen müssten bzw. ihre Forderungen nicht in vollem Umfang befriedigen könnten, sondern nur in der Höhe die unter Konkursbedingungen erreicht werden könnten -  Wenn es ins WHOA geht!!!
Link dazu: www.dnhk.org/newsroom/news/news-details/...n-den-niederlanden

Und jetzt solltest Du dir selbst mal das Prinzip von einer Verpfändung überlegen oder googeln, Nein der Pfandleiher dem Du Deine goldene Uhr für 1000 Euro verpfändet hast, darf sie nicht einfach so in eine neu Holding in wo auch immer Land übertragen bevor Du nicht bis zum Stichtag die 1000 Euro zurück gezahlt hast! Erst nach dem Stichtag, kann er das tun!!!!!

Und ich rate dringend jedem sich mal ein bisschen selber zu informieren und nicht irgendwelche Parolen rum zu posaunen nur weil er irgendwo irgendwas von irgendjemanden gelesen hat!
Dirty ist ne super Spürnase und findet viele Infos und Details, aber sich darauf zu berufen oder davon auszugehen, dass er immer zu 100% Recht hat, ist schon sehr naiv! Also bitte selbst ein wenig nachforschen und Quellen aufzeigen und dann diskutieren und nicht einfach stumpf behaupten oder auf Aussagen anderer verweisen...  
Angehängte Grafik:
pfandrecht.gif (verkleinert auf 57%) vergrößern
pfandrecht.gif

30.01.23 21:42
1

3568 Postings, 2255 Tage Lazomansilver

Von Jeff hört man nichts mehr.
Er hat die Zahlen auch nicht mehr kommentiert und vorallem gepusht  

30.01.23 21:58
1

3568 Postings, 2255 Tage LazomanRed Wood

Du kommst mit deutschem Recht.
Das ganze Konstruk läuft in NL und in GB ab.
völlig andere Konstellation  

30.01.23 22:02
8

420 Postings, 489 Tage Red Wood@Lazoman

Kannst Du lesen????
Der Text stammt aus dem Niederländischen  Pfandrecht "Stilles Pfandrecht" und nicht aus dem Deutschen!!!!!!!
 

30.01.23 22:07
2

8567 Postings, 1982 Tage Dirty Jack@Red Wood

„If the equity restructuring referred to in the preceding paragraph is not approved by the shareholders at the general meeting, it is intended that 100% of the economic interests and voting rights in the post-closing equity of the Group will be issued to the individual financial creditors either through a Dutch restructuring process or, if that is not pursued or is not achieved by 30 June 2023, as a result of the financial creditors becoming entitled to implement the equity reorganisation by way of a share pledge enforcement alongside the implementation of other terms of the Maturity Extension Transaction. In these circumstances, SIHNV would lose its interests in the underlying Group businesses and assets and shareholders would retain no economic interest in the restructured Group.“
Liest sich für mich, als ob man nach Ablehnung in ein NL Restrukturierungsverfahren gehen will.
Und hinzu kommen zu den Pfandgläubigern noch die ungesicherten Gläubiger der B Linien und dann noch die internen Gläubiger, deren Forderungen stehen in der separaten Abrechnung unter den Borrowings.
https://www.eqs-news.com/de/news/adhoc/...group-services-debt/1713951
Und die Verteilungsregelung in NL findest du unter Punkt 6.
https://www.cbbl-lawyers.de/niederlande/...lvenz-in-den-niederlanden/

 

30.01.23 22:16
2

301 Postings, 595 Tage horst10Löschung


Moderation
Zeitpunkt: 31.01.23 12:02
Aktionen: Löschung des Beitrages, Nutzer-Sperre für 1 Tag
Kommentar: Beleidigung

 

 

30.01.23 22:20
3

2483 Postings, 1785 Tage CoppiLiest sich für mich als wäre

Ablehnung erklärtes Ziel!  

30.01.23 22:20
3

2280 Postings, 1976 Tage tuesHi.

Wegen dem Wald und den Bäumen ständig, ist der VdK nicht dafür da um zu prüfen ob das
Management unsere Afrika Abteilung wissentlich in die Hände der Gläubiger gegeben hat nach
GS und ob der Termin am 30.06. ihnen da nicht schon hätte bekannt sein müssen.

Zu diesem Zeitpunkt hatten wir in der NV nämlich noch etwas.  
Wann hatte man beschlossen dem Boot den Boden auszuschlagen ?
Sind die Risiken in Polen wirklich nicht kalkulierbar ? Aktuelle Gutachten etc. und so.

Die VdK einfach nur zu fragen wie schnell oder langsam wir nun sinken weil Sie doch bitte das
CVR prüfen sollen wäre mir jetzt zu wenig.  

30.01.23 22:30

2483 Postings, 1785 Tage CoppiLest mal zu pari passu...

30.01.23 22:44
4

205 Postings, 2008 Tage dare81Dirty

Ist das nicht nur der Fall, wenn die Schulden den realen Firmenwert übersteigen? Erst dann würden wir doch leer ausgehen, bzw. alle Anteile übergeben, oder? Die sdk zweifelt das doch an, die sehen da doch ehr 1-2mrd Überschuss, mit Verlustvorträgen und 30% mehr, falls man mit Mehrheitsbeteiligung abstößt was bei einer Sanierung doch der Fall wäre. Zumal hier alles nochmals durchleuchtet wird, was uns hier verkauft werden soll. Wäre mir auf jeden Fall lieber, als denen den Wert von SH blind zu glauben. Würden bei einer Sanierung die Gläubiger nicht zu niedrigen Zinsen gezwungen werden bzw. müssten die dann nicht auch einen Beitrag leisten. Momentan laut 15.12 leisten die nicht den Hauch eines Beitrags zur Verbesserung der Situation. Was passiert bei einer Sanierung, sollten die Gläubiger nur 90% zugesprochen kriegen, für uns bleiben 10% würde die NV dann weiter bestehen und die Aktien bleiben handelbar und wir hätten weiter unser Stimmrecht? Können die dann trotz 90% nicht tun was Sie wollen, da wir immer noch eine AG sind?  

30.01.23 22:48
18

420 Postings, 489 Tage Red Wood@Dirty

"Sollte die im vorstehenden Absatz erwähnte Eigenkapitalrestrukturierung von den Aktionären auf der Hauptversammlung nicht genehmigt werden, ist beabsichtigt, dass 100 % der wirtschaftlichen Anteile und Stimmrechte am Eigenkapital der Gruppe nach dem Abschluss entweder im Rahmen eines niederländischen Restrukturierungsverfahrens an die einzelnen Finanzgläubiger ausgegeben werden oder, falls dies nicht angestrebt oder bis zum 30. Juni 2023 nicht erreicht wird, als Ergebnis der Tatsache, dass die Finanzgläubiger das Recht erhalten, die Eigenkapitalrestrukturierung im Wege der Vollstreckung einer Aktienverpfändung zusammen mit der Umsetzung anderer Bedingungen der Fälligkeitsverlängerungstransaktion durchzuführen. Unter diesen Umständen würde SIHNV seine Anteile an den zugrundeliegenden Geschäften und Vermögenswerten der Gruppe verlieren und die Aktionäre würden kein wirtschaftliches Interesse an der umstrukturierten Gruppe behalten."

Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator (kostenlose Version)

1. Wer bestimmt, dass wir dann in ein Restrukturierungsverfahren gehen in dessen Zuge die Gläubiger 100% erhalten? Das Management? Falls es dann noch vorhanden ist!
2. Restrukturierungsverfahren Niederlande = WHOA: 
"Das WHOA Gesetz ermöglicht es, den Gläubigern eines Unternehmens einen Zwangsvergleich aufzuerlegen, auch wenn diese die Zusammenarbeit verweigern. Der Schuldner muss sich dabei in einer Situation befinden, in der er mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht mehr in der Lage sein wird, seine Schulden zu bezahlen. In dieser Situation einer drohenden Insolvenz kann sowohl den Gläubigern als auch den Gesellschaftern ein Vergleich angeboten werden."
Kann also auch in dem WHOA für uns als Gesellschafter noch ein Angebot rauskommen!

"Die zweite Änderung betrifft eine Einschränkung der Ansprüche von Gläubigern mit einem Hypothek- oder Pfandrecht, die normalerweise eine vorrangige Position haben; diese vorrangige Position gilt nun nur bis zu dem Betrag, den die Gläubiger mit einem Pfandrecht oder einer Hypothek in einer Konkurssituation erhalten hätten."

Überschüssige Einnahmen die dann über die Befriedigung unter Konkurssituation eventuell anfallen, müssen an Steinhoff gehen. Ob da was übrig bleiben würde, wird man erst dann sehen!

Quelle:www.dnhk.org/newsroom/news/news-details/...n-den-niederlanden

Wäre für die Gläubiger kein Zuckerschlecken und es wäre nicht erwiesen, dass sie am Ende 100% erhalten würden.Die Verluste, werden sie nicht riskieren, hier sollten wiruns nicht in die Hosen scheißen nur weil unser tolles Management meint uns damit Angst machen zu müssen. Es kann so kommen oder auch nicht!

3. Vollstreckung wenn kein WHOA:
Dann ist bis zur Pfandreife bzw.Fälligkeitstag noch Zeit weitere Lösungen zu suchen bzw.mit den Gläubigern nachzuverhandeln. Bevor die Fällig stellen und dann auch wieder Einbußen hinnehmen müssen, werden sie erst einmal verhandeln bis zu einem gewissen Punkt!
Und wenn sie Fällig stellen, können sie nicht einfach mit den Assets davonspazieren! Hier muss auch erst gegengerechnet werden ob die Werte-Schulden = 0 oder - ergeben! Auch hier würden die Gläubiger Verluste erleiden (z.B. Verlustvorträge).

4. Die Verpfändung,besteht nur bis zur Höhe der Schulden und nicht darüber hinaus. Bei eintreten des Pfandrechtes, könnte sich auch hier niemand auf die Werte der Assets aus der jetzigen Bilanz beziehen, weil die Bilanz nur eine Momentaufnahme aus 2022 ist und nicht den Wert zum Fälligkeitsdatum wiederspiegelt! Hier würden meines Erachtens auch Klagen drohen die dann wegen unverhältnismäßigkeit auch durchaus Aussicht auf Erfolg haben.

Und nun fragt man sich:Wollen die Gläubiger das? Der ganze Aufwand und die zusätzlichen Kosten bzw.Verluste? Die Gefahr dann im Rampenlicht zu stehen? Du selbst hast mal geschrieben "Risikokapital schäut das Licht der Öffentlichkeit." und dass ist der Nagelim Arsch unserer Hedgefonds...

Ich ziehe natürlich ein annehmbares Angebot seitens dem Management von Steinhoff allen anderen Wegen vor und hoffe auch darauf, aber ich sehe nicht, dass die Gläubiger es so einfach hätten wenn wir bei einem schlechten Angebot ablehnen. Hier dürfen wir uns keine Angst einjagen lassen, nur weil unser so toles Management uns das so erzählt, muss es nicht so sein!

Aus dem Grund, abwarten was am 2.2. passiert und dann die Zeit bis zur HV nutzen um gemeinsam mit dem SdK den Besten Weg für uns zu finden.

Meine Meinung.

 

30.01.23 22:55
4

8567 Postings, 1982 Tage Dirty Jack@dare81

Vor einem Sanierungsverfahren wird in NL ein Liquiditätstest gefordert.
Den hat man zusammen mit dem Compositionplan vorzulegen.
Die ganzen Zahlen dazu liefert?
Die SdK wird sich das schon mit ihrer Fachkompetenz anschauen.
Welche Strategie sie wählen werden weiß ich auch nicht.
Anlehnung an diese NL Verfahrensabläufe findet man reichlich auf der Settlement Seite unter den SOP Dokumenten.
https://steinhoffsettlement.com/case-documents.aspx
 

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